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Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2025/28 der Kommission vom 30. Oktober 2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung

(ABl. L 2025/28 vom 15.01.2025)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/mit Durchführungsbestimmungen der VO (EU) 1308/2013 in Bezug auf die/hinsichtlich ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 109,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurde ein einheitlicher Unionsrahmen für die Eintragung und den Schutz geografischer Angaben in den drei Agrarsektoren (Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse) geschaffen. Zu diesem Zweck wurden mit der genannten Verordnung, soweit erforderlich, Verordnungen geändert oder aufgehoben, die zuvor gesonderte Regelungen für diese Sektoren vorsahen. Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurde im Hinblick auf geografische Angaben im Weinsektor und die Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 im Hinblick auf geografische Angaben im Spirituosensektor geändert, und die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 über geografische Angaben im Sektor landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel wurde aufgehoben.

(2) Mit der Verordnung (EU) 2024/1143 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um ein einheitliches Verfahren für die Eintragung geografischer Angaben in den Agrarsektoren Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse festzulegen. Aus diesem Grund müssen delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die zuvor auf der Grundlage der in den sektorspezifischen Verordnungen vorgesehenen Befugnisse erlassen wurden, geändert oder aufgehoben werden, soweit dies erforderlich ist, um sie mit der Verordnung (EU) 2024/1143 und den daraus abgeleiteten Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen.

(3) Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 5 wird die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates unter anderem in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung ergänzt. Im neuen Unionsrahmen für geografische Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143, der für drei Agrarsektoren (Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse) gilt, wurden die Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 teilweise durch Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1143 und teilweise durch die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission 6 ersetzt, durch die die Verordnung (EU) 2024/1143 mit Vorschriften unter anderem für Einspruchsverfahren, Unionsänderungen sowie die Genehmigung und Mitteilung von Standardänderungen und vorübergehenden Änderungen ergänzt wird. Daher sollten einige den Weinsektor betreffende Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 gestrichen werden, denn sie würden den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1143 oder der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 entgegenstehen, die auch für den Weinsektor gelten.

(4) Die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33

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(Stand: 21.01.2025)

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