Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission vom 30. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften für die Eintragung und den Schutz von geografischen Angaben, garantiert traditionellen Spezialitäten und fakultativen Qualitätsangaben und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014

(ABl. L 2025/27 vom 15.01.2025)



Hebt VO (EU) 664/2014 auf.

Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 10, Artikel 24 Absatz 10, Artikel 47 Absatz 5, Artikel 54 Absatz 2, Artikel 61 Absatz 10, Artikel 66 Absatz 3 und Artikel 68 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2024/1143 wurde ein einheitlicher gemeinsamer Unionsrahmen für die Eintragung und den Schutz geografischer Angaben in drei Agrarsektoren geschaffen: Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Zu diesem Zweck wurden mit der Verordnung (EU) 2024/1143, soweit erforderlich, diejenigen Rechtsakte der Union geändert oder aufgehoben, die gesonderte Regelungen für diese Sektoren vorsahen. Insbesondere wurden mit der Verordnung (EU) 2024/1143 die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 im Hinblick auf geografische Angaben im Weinsektor und die Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 im Hinblick auf geografische Angaben im Spirituosensektor geändert und die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 über geografische Angaben im Sektor landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aufgehoben.

(2) Mit der Verordnung (EU) 2024/1143 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte für alle drei Agrarsektoren zu erlassen: Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse.

(3) Um das reibungslose Funktionieren des Marktes für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse im neuen Rechtsrahmen zu gewährleisten und insbesondere die Funktionsweise des Systems der geografischen Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie des Systems der garantiert traditionellen Spezialitäten zu vereinfachen und zu rationalisieren, sollten bestimmte Vorschriften im Wege von delegierten Rechtsakten erlassen werden.

(4) Um die Transparenz und Rechtssicherheit bei Einspruchsverfahren zu erhöhen, sollte die Kommission die Antragsteller rechtzeitig über jeden Einspruch gegen ihre Anträge informieren.

(5) Damit die einzelnen Schritte im Einspruchsverfahren klar sind, ist es erforderlich, den Beginn der geeigneten Konsultationen, die der Einspruchsführer und der Antragsteller mit dem Ziel einer Einigung aufnehmen, genau zu bestimmen und die Pflichten des antragstellenden Mitgliedstaats für den Fall zu präzisieren, dass er die Änderungen am Antrag, die infolge einer im Zuge eines Einspruchsverfahrens erzielten Einigung vorgenommen werden, für wesentlich hält.

(6) Aus Gründen der Transparenz und zur Verbesserung der Qualität und Einheitlichkeit der Informationen über geografische Angaben sollte ein Antrag auf Genehmigung einer Unionsänderung der Produktspezifikation, für die noch kein Einziges Dokument oder gleichwertiges Dokument im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ein Einziges Dokument enthalten, das den jeweiligen Anforderungen an Einzige Dokumente in den Sektoren Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse entspricht.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 21.01.2025)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion

...

X