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Empfehlung des Rates vom 3. Dezember 2024 über rauch- und aerosolfreie Umgebungen, die die Empfehlung 2009/C 296/02 des Rates ersetzt
C/2024/7425
(ABl. C, C/2024/7425 vom 12.12.2024)
Neufassung -Ersetzt Empf. 2009/C 296/02
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 168 Absatz 6,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft eine weitverbreitete Ursache für Todesfälle, Morbidität und Behinderungen in der Europäischen Union. Eine solche Belastung steht im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum, der nach wie vor die häufigste Ursache verhütbarer Krebsarten ist, da 27 % aller Krebserkrankungen auf den Tabakkonsum zurückzuführen sind.
(2) Tabakkonsum ist nach wie vor weltweit und in der gesamten Union weitverbreitet. Im Jahr 2023 rauchten schätzungsweise 24 % der Bevölkerung der Europäischen Union 1.
(3) Die jährlichen wirtschaftlichen Kosten durch das Rauchen wurden 2012 weltweit auf 1,4 Bio. USD geschätzt, was 1,8 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) entspricht. 2009 lagen die durch das Tabakrauchen verursachten Kosten in der EU bereits bei 544 Mrd. EUR, rund 4,6 % des Gesamt-BIP der EU-27 2.
(4) Im Einklang mit dem in Europas Plan gegen den Krebs 3 formulierten Ziel, bis 2040 eine "Generation Rauchfrei" zu erreichen, in der weniger als 5 % der Bevölkerung Tabakerzeugnisse konsumieren, sollte ein Beitrag zur Verringerung des Rauchens in der Union geleistet werden.
(5) Das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) wurde mit dem Ziel entwickelt, eine wirksame und umfassende internationale Reaktion auf die Ausbreitung der weltweiten Tabakepidemie zu fördern. Gemäß Artikel 8 des FCTC sind die Vertragsparteien verpflichtet, einen wirksamen Schutz vor Tabakrauch in der Umgebungsluft an Arbeitsplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen zu gewährleisten; die dem FCTC beigefügten Leitlinien sollen die Vertragsparteien bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß diesem Artikel unterstützen.
(6) Mit der vom Regionalkomitee für Europa der WHO im September 2002 verabschiedeten Anti-Tabak-Strategie wurde den WHO-Mitgliedstaaten empfohlen, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf eine rauchfreie Umwelt zu gewährleisten - unter anderem durch Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln, in allen Bildungseinrichtungen für Minderjährige auch außerhalb geschlossener Räume, in allen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und bei öffentlichen Veranstaltungen und durch die Einstufung von Tabakrauch in der Umgebungsluft als Karzinogen. 4
(7) Emissionen in der Umgebungsluft aus neuartigen Erzeugnissen können potenziell schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Die WHO hebt hervor, dass Emissionen in der Umgebungsluft aus neuartigen Erzeugnissen Menschen der Belastung durch potenziell schädliche Konzentrationen von Feinstaub und bedeutenden Giftstoffen aussetzen können.
(8) Die WHO 5, 6, 7 hob neben anderen Bedenken im Zusammenhang mit neuartigen Erzeugnissen die negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Belastung durch Aerosole in der Umgebungsluft hervor. Zum Beispiel haben neue Erkenntnisse gezeigt, dass die Belastung durch Emissionen in der Umgebungsluft aus erhitzten Tabakerzeugnissen bei umstehenden Personen zu erheblichen Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Schäden führen kann 8, 9, 10, 11, 12, 13 . Ferner setzen Aerosole in der Umgebungsluft aus - sowohl nikotinhaltigen als auch nikotinfreien - elektronischen Zigaretten umstehende Personen einer Belastung durch quantifizierbare Konzentrationen von Feinstaub und bedeutenden Gift- und Schadstoffen aus 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20.
(9) Die WHO vertritt den Standpunkt, dass keinerlei Maß an Belastung durch Nebenstromrauch sicher oder akzeptabel ist 4, weswegen ein vorsichtiger Ansatz verfolgt werden sollte. Die WHO empfiehlt, Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakkonsums, einschließlich des Schutzes vor Tabakrauch in der Umgebungsluft, auch auf elektronische Zigaretten anzuwenden 21, 4, 5.
(10) Der Wissenschaftliche Ausschuss "Gesundheitsrisiken, Umweltrisiken und neu auftretende Risiken" (SCHEER) kam 2021 in seiner Stellungnahme zu elektronischen Zigaretten 22 zu dem Schluss, dass es geringe bis mäßige Anhaltspunkte dafür gibt, dass Atemwegs-, Herz-Kreislauf- und Krebserkrankungen durch die Belastung durch Aerosole aus E-Zigaretten in der Umgebungsluft verursacht werden können.
(11) Rauch- und aerosolfreie Umgebungen sind ein weltweit anerkannter und bewährter Ansatz, um die Gesundheit der Menschen angemessen vor den Auswirkungen von Tabakrauch und Aerosolen in der Umgebungsluft zu schützen.
(Stand: 27.12.2024)
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