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Leitlinien für Rahmen für kooperative Investitionen in Offshore-Energieprojekte
C/2024/4277
(ABl. C, C/2024/4277 vom 04.07.2024)
I. Einleitung
I.a. EU-Politik und TEN-E-Verordnung
Die Beschleunigung der Energiewende und die Bündelung der Kräfte zur Verwirklichung eines widerstandsfähigeren Energiesystems bilden die Grundlage des REPowerEU-Plans der Kommission zur raschen Verringerung der Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland 1. In voller Übereinstimmung damit hat die EU die Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2 überarbeitet und das Gesamtziel der Union für Energie aus erneuerbaren Quellen bis 2030 auf mindestens 42,5 % angehoben. Erneuerbare Offshore-Energie wird bei der Unterstützung dieser Ziele eine Schlüsselrolle spielen. Sie wird in hohem Maße zur Verwirklichung der Ziele der EU im Bereich der Energie aus erneuerbaren Quellen beitragen, zu einer tragenden Säule ihres künftigen Strommixes werden und ist erforderlich, um bis 2040 den Übergang zu einem vollständig dekarbonisierten Energiesystem zu vollziehen 3. Zudem wird durch erneuerbare Offshore-Energie die heimische Energieerzeugung in der EU gesteigert und ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert. Sie wird, wie die jüngsten Auktionsergebnisse bereits gezeigt haben, zu wettbewerbsfähigen Strompreisen führen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie fördern und zu erschwinglichen Preisen für die Verbraucher beitragen. Mit einer heute weitgehend EU-internen Lieferkette und einer wachsenden Nachfrage wird sie neue Möglichkeiten zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zur Bewältigung der Herausforderungen im Hinblick auf die lokale Arbeitslosigkeit in der EU eröffnen.
Ein erstes Ziel der TEN-E-Verordnung (EU) 2022/869 wurde 2023 erreicht, als sich die Mitgliedstaaten auf regionaler Ebene auf kumulative Offshore-Ziele von rund 111 GW bis 2030 und 317 GW bis 2050 einigten 4, was einem erheblichen Anstieg gegenüber der im selben Jahr (2023) installierten Kapazität von 19,38 GW in der EU entspricht. Die Vorteile der vorgesehenen enormen Erzeugungskapazitäten dürften über die Grenzen der Mitgliedstaaten, in denen die Projekte physisch angesiedelt sein werden, hinausreichen. Daher werden neue grenzüberschreitende Projekte erforderlich sein, insbesondere hybride Verbindungsleitungen - Übertragungsleitungen zur Anbindung der erneuerbaren Offshore-Energie und zur Vernetzung der Mitgliedstaaten. Dies war eine der Schlussfolgerungen der ersten Ausgabe der Offshore-Netzentwicklungspläne, die von ENTSO-E (Europäischer Verbund der Übertragungsnetzbetreiber) für jedes der fünf Meeresbecken der EU im Januar 2024 entwickelt und veröffentlicht wurden, ein zweites Ergebnis der TEN-E-Verordnung, das auf den regionalen Vereinbarungen der Mitgliedstaaten aufbaut. Die spezifischen Infrastrukturprojekte, die dem in den Offshore-Netzentwicklungsplänen ermittelten Bedarf entsprechen, können im Anschluss daran in den Zehnjahresnetzentwicklungsplänen (TYNDP) berücksichtigt und in die nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) aufgenommen werden. Eine dritte, darauf aufbauende Anforderung der TEN-E-Verordnung besteht darin, dass die Kommission Leitlinien für Kosten-Nutzen-Analysen und die grenzüberschreitende Kostenaufteilung für die Entwicklung der Offshore-Netzentwicklungspläne für jedes Meeresbecken ausarbeitet. Dieser Anforderung kommt sie mit dem vorliegenden Dokument nach. Schließlich ist im Rahmen der TEN-E-Verordnung vorgeschrieben, dass ENTSO-E bis zum 24. Juni 2025 erstmals die Ergebnisse der Anwendung dieser Leitlinien vorlegt. Anschließend sind die regionalen Vereinbarungen, die Offshore-Netzentwicklungspläne und die Ergebnisse der Anwendung der Leitlinien für die Kostenteilung alle zwei Jahre zu aktualisieren. In bestimmten Bereichen, die in diesen Leitlinien zur Kostenaufteilung behandelt werden, kann die vollständige Anwendung ihrer Grundsätze eine Weiterentwicklung der Offshore-Netzentwicklungspläne erfordern. Für die erste Version der von ENTSO-E durchzuführenden Analyse der Anwendung der Kostenaufteilung können also gewisse Vereinfachungen notwendig sein.
I.b. Gründe für die Notwendigkeit von Rahmen für kooperative Investitionen
Die Notwendigkeit einer grenzüberschreitenden Kostenaufteilung für die Entwicklung der Offshore-Netzentwicklungspläne ergibt sich aus mehreren Besonderheiten von Offshore - Projekten, die spezielle Aufmerksamkeit erfordern.
Erstens erfordern sie aufgrund ihrer Größe, der Präsenz anderer Tätigkeiten auf See und möglicher grenzüberschreitender Auswirkungen eine erhebliche Beteiligung der Mitgliedstaaten
(Stand: 29.08.2024)
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