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Durchführungsverordnung (EU) 2024/3188 des Rates vom 16. Dezember 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
(ABl. L 2024/3188 vom 16.12.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/2642 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 8. Oktober 2024 hat der Rat die Verordnung (EU) 2024/2642 angenommen.
(2) In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten weiterhin ihre Resilienz stärken und das EU-Instrumentarium gegen hybride Bedrohungen in vollem Umfang nutzen werden, um Russlands hybride Aktivitäten zu verhindern, davon abzuschrecken und darauf zu reagieren.
(3) Die Union verurteilt weiterhin unbeirrbar die böswilligen Aktivitäten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und Drittländer.
(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass 16 natürliche Personen und drei juristische Person in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 aufgenommen werden sollten.
(5) Die Verordnung (EU) 2024/2642 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 16. Dezember 2024.
Anhang |
Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642 wird wie folgt geändert:
=> als PDF-Datei öffnen
ENDE |
(Stand: 18.12.2024)
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