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Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
- EU-BauPVO - Bauproduktenverordnung -
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/3110 vom 18.12.2024)
Neufassung -Ersetzt zum 08.01.2026 gem. Art. 94 die VO (EU) 305/2011 - Ausnahme-/Übergangsregelungen, Entsprechungstabellen
Ergänzende Informationen |
Normenübersicht / Normen - Beschl. (EU) 2019/451
Liste von Dateien über Brandverhaltensklassen/-schutzvermögen |
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 wurde im Kontext des Binnenmarktes angenommen, um die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten zu harmonisieren und Hindernisse für den Handel mit Bauprodukten zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen.
(2) Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist ein Hersteller verpflichtet, für ein Bauprodukt, das unter eine harmonisierte technische Spezifikation fällt, eine Leistungserklärung zu erstellen, um dieses Produkt in Verkehr bringen zu können. Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit dieser erklärten Leistung und den geltenden Anforderungen. Bei bestimmten Produkten sind die Hersteller von dieser Verpflichtung ausgenommen.
(3) Die Erfahrungen mit der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, die Bewertung dieser Verordnung durch die Kommission im Jahr 2019 und der Bericht über die Europäische Organisation für technische Bewertung haben gezeigt, dass der Rechtsrahmen für Bauprodukte in verschiedenen Punkten unzureichend leistungsfähig ist, auch was die Erarbeitung von Normen und die Marktüberwachung betrifft. Darüber hinaus wurde in den im Zuge der Bewertung eingegangenen Rückmeldungen darauf hingewiesen, dass Überschneidungen reduziert und Widersprüche sowie sich wiederholende Anforderungen, auch im Hinblick auf andere Rechtsvorschriften der Union, entfernt werden müssen, um mehr Rechtsklarheit zu schaffen und den Verwaltungsaufwand für die Wirtschaftsteilnehmer zu begrenzen. Es ist daher notwendig, die rechtlichen Verpflichtungen von Wirtschaftsteilnehmern zu aktualisieren und an diejenigen anzupassen, die in anderen Rechtsvorschriften der Union vorgesehen sind, sowie neue Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Marktüberwachung, zu ergänzen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen und voneinander abweichende Auslegungen zu vermeiden.
(4) Gut funktionierende Informationsflüsse, auch auf elektronischem Wege und unter Verwendung eines maschinenlesbaren Formats, müssen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass entlang der Lieferkette kohärente und transparente Informationen über die Leistungen von Bauprodukten verfügbar sind. Dies dürfte die Transparenz erhöhen und die Effizienz bei der Übermittlung von Informationen verbessern. Die Verfügbarkeit von Informationen über Bauprodukte in digitaler Form würde zur Digitalisierung des Bausektors insgesamt beitragen und den Rechtsrahmen an das digitale Zeitalter anpassen. Darüber hinaus hätte der Zugang zu zuverlässigen und dauerhaften Informationen auch zur Folge, dass Wirtschaftsteilnehmer und andere Akteure nicht gegenseitig zur Nichteinhaltung der Anforderungen eines anderen beitragen.
(5) In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2021 zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (Bauprodukteverordnung) 4 wurde das Ziel der Kommission begrüßt, das Bauwesen dadurch nachhaltiger zu machen, dass bei der Überarbeitung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
(Stand: 20.12.2024)
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