Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Beschluss (EU) 2024/2779 der Kommission vom 24. Oktober 2024 zur Einsetzung der Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung ("Ökodesign-Forum")

(ABl. L 2024/2779 vom 29.10.2024)


Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG 1, insbesondere auf Artikel 19,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU 2, insbesondere auf Artikel 14,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um durch eine ausgewogene Beteiligung der von den Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen und aller interessierten Kreise eine angemessene Konsultation zu Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung für Produkte zu gewährleisten, benötigt die Kommission das Fachwissen von Fachleuten in einem Beratungsgremium.

(2) Mit Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1369 wird festgelegt, dass die gemäß der Verordnung eingesetzte Sachverständigengruppe (im Folgenden "Konsultationsforum") mit dem Konsultationsforum gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 kombiniert wird, um bei der Einholung von Fachwissen in Bezug auf Vorschläge der Kommission zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung Kohärenz bei der Einbeziehung der Interessenträger sicherzustellen. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2024/1781 und der Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG sollte die in Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1369 genannte Sachverständigengruppe mit der gemäß dem vorliegenden Beschluss eingesetzten Sachverständigengruppe (im Folgenden "Ökodesign-Forum") kombiniert werden.

(3) Daher ist es notwendig, gemäß dem Beschluss C(2016) 3301 der Kommission zur Festlegung horizontaler Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission eine Sachverständigengruppe für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung einzusetzen und deren Aufgaben und Struktur festzulegen.

(4) Die Gruppe sollte dazu beitragen, Anforderungen an das Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung zu entwickeln.

(5) Zusammensetzen sollte sie sich aus von den Mitgliedstaaten benannten Sachverständigen und anderen interessierten Kreisen, z.B. Vertretern der Industrie, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission 4 und Handwerk, Sozialunternehmen, Gewerkschaften, Groß und Einzelhändlern, Importeuren, Verbraucherverbänden, Umweltorganisationen, Akteuren der Kreislaufwirtschaft, europäischen Normungsorganisationen sowie Forschern.

(6) Es sollten Regeln für die Offenlegung von Informationen durch die Mitglieder der Gruppe festgelegt werden.

(7) Personenbezogene Daten sollten auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 verarbeitet werden

- beschliesst:

Artikel 1 Gegenstand

Die Sachverständigengruppe für Ökodesign für nachhaltige Produkte und Energieverbrauchskennzeichnung, das Ökodesign-Forum (im Folgenden "Gruppe"), wird eingesetzt.

Artikel 2 Aufgaben

Die Gruppe hat folgende Aufgaben:

Wahrnehmung der in Artikel 19 der Verordnung (EU) 2024/1781 genannten Aufgaben,

Unterstützung der Kommission bei ihren Tätigkeiten im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/1369,

Unterstützung der Kommission bei der frühzeitigen Ausarbeitung der in Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1781 genannten Durchführungsrechtsakte im Einklang mit Artikel 42 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1781 und Artikel 12 Absatz 12 der Verordnung (EU) 2017/1369, bevor sie dem Ausschuss gemäß der Verordnung (EU) Nr. 182/2011

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 22.11.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion

...

X