Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2024/2012 des Rates vom 22. Juli 2024 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. L 2024/2012 vom 23.07.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 hat der Rat die in den Anhängen II und IV des Beschlusses enthaltenen Listen der benannten Personen und Organisationen überprüft.

(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu einer verstorbenen Person und zu zwei Organisationen gestrichen und die restriktiven Maßnahmen gegen alle anderen Personen und Organisationen in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aufrechterhalten werden sollten.

(4) Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 22. Juli 2024.

1) ABl. L 206 vom 01.08.2015 S. 34.


.

Anhang

Der Beschluss (GASP) 2015/1333 wird wie folgt geändert:

1. In Anhang II (Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 8 Absatz 2) Abschnitt A ("Personen") wird der Eintrag 19 (betreffend PRIGOZHIN, Yevgeniy Viktorovich) gestrichen.

2. In Anhang IV (Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2) Abschnitt A (Personen) wird Eintrag 24 (betreffend PRIGOZHIN, Yevgeniy Viktorovich) gestrichen.

3. In Anhang IV ("Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2") wird Abschnitt B ("Organisationen") wie folgt geändert:

a) Eintrag 13 (betreffend Ashton Global Investments Limited) wird gestrichen.

b) Eintrag 15 (betreffend Kinloss Property Limited) wird gestrichen.


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 25.07.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion