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Regelwerk, EU 2024, Verwaltung/Datenschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1823 der Kommission vom 19. Juni 2024 betreffend den Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative "Air-Quotas" (Luft-Quoten) gemäß der Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 3817)
(Nur der französische Text ist verbindlich)

(ABl. L 2024/1823 vom 28.06.2024)



Ergänzende Informationen
Liste betreffend / über den Antrag... der VO (EU) 2019/788

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative 1, insbesondere auf Artikel 6 Absätze 2 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. April 2024 wurde bei der Kommission ein Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative "Air-Quotas" eingereicht.

(2) Das Ziel der Initiative wird von den Organisatoren wie folgt angegeben: Die Kommission soll aufgefordert werden, "eine Klimaversammlung einzuberufen, damit in jedem Land ein CO2-Quotensystem für Bürgerinnen und Bürger eingeführt wird, das Unternehmen anhand des Verbraucherdrucks zu CO2-Einsparungen veranlasst". Die Organisatoren sind der Ansicht, dass das CO2-Quotensystem auf alle gekauften Waren und Dienstleistungen Anwendung finden und zunächst beim Luftverkehr ansetzen sollte. Ferner soll eine "Informationskampagne zu Air-Quotas""dazu dienen, das System für den Handel mit CO2-Defiziten und -Überschüssen zu erläutern. Es beruht auf einer gerechten Zuteilung von Kontingenten, die im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris und der von der EU angestrebten Verringerung um 55 % von Jahr zu Jahr kleiner werden".

(3) Ein Anhang zu der Initiative enthält weitere Einzelheiten zu deren Gegenstand, Zielen und Hintergrund. Darin heißt es, dass "der ökologische Fußabdruck des menschlichen Handelns auf dem Planeten drastisch verkleinert werden muss, wenn die Erde bewohnbar bleiben soll", und werden verschiedene Vorgehensweisen aufgezeigt. Die Organisatoren sind der Ansicht, dass ein "CO2-Konto für den Flugverkehr" sich als Mechanismus am besten eignen würde, da Flugzeuge "die symbolträchtigste Quelle von Treibhausgasen" seien. Außerdem hat die Organisatorengruppe ihrem Registrierungsantrag Hintergrundinformationen zu CO2-Quoten beigefügt.

(4) Was das Ziel der Initiative betrifft, könnte die Kommission, soweit es um die Einrichtung eines CO2-Quotensystems in jedem Mitgliedstaat geht, auf der Grundlage der Artikel 191 bis 193 AEUV einen Vorschlag für einen Rechtsakt annehmen, der für Unternehmen über die Verbrauchernachfrage einen Anreiz zur Dekarbonisierung schafft.

(5) Somit liegt nach Auffassung der Kommission kein Bestandteil der Initiative offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen.

(6) Diese Schlussfolgerung hat keinen Einfluss auf die Beurteilung der Frage, ob die konkreten materiellen Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Kommission, einschließlich der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dem Subsidiaritätsprinzip und den Grundrechten, in diesem Fall erfüllt sind.

(7) Die Organisatorengruppe hat geeignete Nachweise dafür vorgelegt, dass sie die Anforderungen gemäß Artikel 5 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllt, und die Kontaktpersonen gemäß Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 1 der genannten Verordnung benannt.

(8) Die Initiative ist weder offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös, noch verstößt sie offenkundig gegen die Werte der Union, wie sie in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union festgeschrieben sind, oder gegen die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte.

(9) Die Initiative "Air-Quotas" sollte daher registriert werden.

(10) Die Schlussfolgerung, dass die Voraussetzungen für eine Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/788 erfüllt sind, bedeutet nicht, dass die Kommission die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Initiative bestätigen würde, für die allein die Organisatorengruppe der Initiative verantwortlich ist. Der Inhalt der Initiative spiegelt nur die Ansichten der Organisatorengruppe wider und ist keinesfalls als Ausdruck der Ansichten der Kommission zu betrachten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Europäische Bürgerinitiative "Air-Quotas" wird registriert.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Organisatorengruppe der Bürgerinitiative "Air-Quotas", vertreten durch Armel PRIEUR und Valérie COHEN als Kontaktpersonen, gerichtet.

Brüssel, den 19. Juni 2024

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