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Regelwerk, EU 2024, Lebensmittel - EU Bund

Beschluss (EU) 2024/1811 des Rates vom 20. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) im Hinblick auf zwei Analyseverfahren und auf die IOR-Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt

(ABl. L 2024/1811 vom 27.06.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Internationale Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden " Übereinkommen") wurde wurde im Namen der Union mit dem Beschluss (EU) 2019/848 des Rates 1 abgeschlossen.

(2) Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens trifft der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden "Rat der Mitglieder") im Hinblick auf die Anwendung des Übereinkommens Entscheidungen und gibt Empfehlungen ab.

(3) Auf seiner 119. Tagung vom 18. bis zum 25. Juni 2024 soll der Rat der Mitglieder einen Beschluss zur Änderung der Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl sowie einen Beschluss zur Aktualisierung des Verfahrens zur organoleptischen Bewertung von nativem Olivenöl und einen Beschluss zur Berichtigung des Verfahrens zur Bestimmung des Gehalts an Wachsen und Fettsäureethylestern durch Kapillargaschromatografie annehmen.

(4) Die Beschlüsse, die auf der 119. Tagung des Rates der Mitglieder angenommen werden sollen, wurden von wissenschaftlichen und technischen Olivenöl-Sachverständigen der Kommission und der Mitgliedstaaten ausführlich erörtert. Die Beschlüsse werden zur internationalen Angleichung der Normen für Olivenöl beitragen und einen Rahmen bilden, der einen fairen Wettbewerb beim Handel mit Erzeugnissen des Olivenölsektors gewährleistet. Die Union sollten daher die Annahme der Beschlüsse unterstützen.

(5) Es ist zweckmäßig, den im Rat der Mitglieder im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die zu fassenden Beschlüsse für die Union im internationalen Handel mit den anderen Mitgliedern des Internationalen Olivenrats bindend sein werden und geeignet sein werden, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union, nämlich derjenigen über Vermarktungsnormen für Olivenöl, die von der Kommission gemäß Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 erlassen wurden, maßgeblich zu beeinflussen.

(6) Falls die Annahme der Beschlüsse auf der 119. Tagung des Rates der Mitglieder zurückgestellt wird, da einige Mitglieder außerstande sind, ihre Zustimmung zu erteilen, sollte der im Anhang dieses Beschlusses festgelegte Standpunkt im Namen der Union im Rahmen des Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel gemäß Artikel 10 Absatz 6 des Übereinkommens vertreten werden, sofern dieses Verfahren vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates der Mitglieder im November 2024 eingeleitet wird.

(7) Es sollte den Vertretern der Union im Rat der Mitglieder jedoch möglich gemacht werden, technischen Anpassungen anderer Methoden oder Dokumente des IOR ohne weiteren Beschluss des Rates zuzustimmen, falls diese technischen Anpassungen sich aus den Änderungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Vermarktungsnorm, dem Verfahren zur organoleptischen Bewertung von nativem Olivenöl oder dem Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Wachsen und Fettsäureethylestern durch Kapillargaschromatografie ergeben.

(8) Zur Wahrung der Interessen der Union sollten die Vertreter der Union im Rat der Mitglieder jedoch die Befugnis erhalten, zu beantragen, dass die Annahme der Beschlüsse bis zu einer späteren Tagung des Rates der Mitglieder zurückgestellt wird, wenn vor oder während der 119. Tagung neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt werden, die den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt beeinflussen könnten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) auf seiner 119. Tagung vom 18. bis zum 25. Juni 2024 oder im Rahmen eines vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates im November 2024 eingeleiteten Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder im Wege eines Schriftverkehrs im Hinblick auf Beschlüsse zur Änderung der Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl sowie des Verfahrens zur organoleptischen Bewertung von nativem Olivenöl und dem Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an Wachsen und Fettsäureethylestern durch Kapillargaschromatografie zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

Artikel 2

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