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Verordnung (EU) 2024/1789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011, (EU) 2017/1938, (EU) 2019/942 und (EU) 2022/869 sowie des Beschlusses (EU) 2017/684 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 715/2009
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/1789 vom 15.07.2024)
Neufassung -Ersetzt zum 05.02.2025 VO (EG) 715/2009
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 194 Absatz 2,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,
gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 wurde mehrfach und erheblich geändert. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der anstehenden Änderungen die genannte Verordnung neu zu fassen.
(2) Der Erdgasbinnenmarkt, der seit 1999 schrittweise geschaffen wird, soll allen privaten und gewerblichen Verbrauchern in der Union eine echte Wahl ermöglichen, neue Geschäftschancen für die Unternehmen eröffnen sowie den grenzüberschreitenden Handel fördern und auf diese Weise Effizienzgewinne, wettbewerbsfähige Preise und höhere Dienstleistungsstandards bewirken und zu mehr Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit beitragen.
(3) Mit der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 hat sich die Union verpflichtet, die Treibhausgasemissionen zu senken. Die Binnenmarktvorschriften für gasförmige Brennstoffe müssen an diese Verordnung angeglichen werden. In diesem Zusammenhang hat die Union in den Mitteilungen der Kommission vom 8. Juli 2020 mit dem Titel "Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft: Eine EU-Strategie zur Integration des Energiesystems" und mit dem Titel "Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa" (der "EU-Wasserstoffstrategie") sowie in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2020 zu einem umfassenden europäischen Konzept für die Energiespeicherung 6 dargelegt, wie ihre Energiemärkte auf den neuesten Stand gebracht werden sollen, auch im Hinblick auf die Dekarbonisierung der Gasmärkte. Die vorliegende Verordnung sollte dazu beitragen, das Ziel der Union zu erreichen, die Treibhausgasemissionen zu senken und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und das reibungslose Funktionieren der Binnenmärkte für Erdgas- und Wasserstoff zu gewährleisten.
(4) Die vorliegende Verordnung ergänzt die damit zusammenhängenden politischen und legislativen Instrumente der Union, insbesondere diejenigen, die infolge der Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2019 mit dem Titel "Der europäische Grüne Deal" vorgeschlagen wurden, wie die Verordnungen (EU) 2023/857 7, (EU) 2023/957 8, (EU) 2023/1805 9 und (EU) 2023/2405 10 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Richtlinien (EU) 2023/959 11, (EU) 2023/1791 12 und (EU) 2023/2413 13 des Europäischen Parlaments und des Rates, mit denen Anreize für die Dekarbonisierung der Wirtschaft der Union geschaffen werden sollen und sichergestellt werden soll, dass sie sich gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119 weiterhin auf dem Weg zu einer klimaneutralen Union bis 2050 befindet. Das wichtigste Ziel der vorliegenden Verordnung besteht darin, diesen Übergang zur Klimaneutralität zu ermöglichen und zu erleichtern, indem für den Ausbau eines Wasserstoffmarkts und eines effizienten Erdgasmarkts gesorgt wird.
(Stand: 30.07.2024)
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