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Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2024/1787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1787 vom 15.07.2024)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Methan ist für rund ein Drittel der Klimaerwärmung verantwortlich; insgesamt trägt nur Kohlendioxid (CO2) in noch höherem Maße zum Klimawandel bei. Die Methanmenge in der Atmosphäre ist im vergangenen Jahrzehnt weltweit stark angestiegen.

(2) Der im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) eingesetzte Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen (IPCC) veröffentlichte in seinem Sechsten Sachstandsbericht die Feststellung, dass bis 2030 eine starke Verringerung der anthropogenen Methanemissionen erforderlich ist, um die globale Erwärmung auf 1,5oC zu begrenzen. Aus diesem Bericht geht hervor, dass Methan zwar eine kürzere Verweildauer in der Erdatmosphäre (10 bis 12 Jahre) als CO2 (Hunderte von Jahren) hat, sein Treibhauseffekt über einen Zeitraum von 20 Jahren jedoch mehr als 80-mal größer ist als der von CO2. Nach Angaben des IPCC verfügt Methan über ein 29,8-mal höheres Erderwärmungspotenzial als CO2 in einem Zeitraum von 100 Jahren, während es in einem Zeitraum von 20 Jahren 82,5-mal wirkungsvoller ist.

(3) Aus dem Bericht mit dem Titel "Luftqualität in Europa - 2020" der Europäische Umweltagentur geht hervor, dass Methan ein Vorläufergas für schädliches bodennahes Ozon ist und zur Luftverschmutzung beiträgt. Die Bekämpfung der Methanemissionen würde nicht nur Umwelt und Klima betreffen, sondern auch den Schutz der menschlichen Gesundheit verbessern.

(4) Jüngsten Schätzungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und der Koalition für Klima und saubere Luft (CCAC) zufolge könnte durch die Verringerung der Methanemissionen - auf der Grundlage der von verfügbaren gezielten Maßnahmen und von zusätzlichen Maßnahmen im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen - um 45 % bis 2030 ein Anstieg der Erderwärmung um 0,3oC bis 2045 vermieden werden.

(5) Laut dem Online-Datendienst "World Energy Balances" ("Weltenergiebilanz") der Internationalen Energieagentur ist die Union der weltweit größte Importeur fossiler Energie und damit ein wichtiger Faktor für die weltweiten Methanemissionen.

(6) Der europäische Grüne Deal kombiniert ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Maßnahmen und Initiativen, mit denen bis spätestens 2050 Klimaneutralität in der Union erreicht werden soll. Die Kommission weist in ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 zum europäischen Grünen Deal darauf hin, dass die Dekarbonisierung des Gassektors erleichtert würde, indem unter anderem das Problem der energiebezogenen Methanemissionen angegangen würde. Im Oktober 2020 hat die Kommission eine EU-Strategie zur Verringerung der Methanemissionen (im Folgenden "Methanstrategie") verabschiedet, in der Maßnahmen zur Verringerung der Methanemissionen - auch im Energiesektor - innerhalb der Union und auf globaler Ebene festgelegt sind. In der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 ist das Ziel der gesamtwirtschaftlichen Klimaneutralität bis spätestens 2050 verankert und eine verbindliche Verpflichtung der Union zur Senkung ihrer Nettotreibhausgasemissionen (Emissionen nach Abzug des Abbaus) bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 festgelegt. Aus der Folgenabschätzung zum Vorschlag für die vorliegende Verordnung geht hervor, dass nach den Annahmen der bevorzugten politischen Option für den Legislativvorschlag zu Methan in Verbindung mit den Annahmen des Legislativpakets "Fit für 55" 77 % aller für 2030 prognostizierten Methanemissionen im Zusammenhang mit Öl, Gas und Kohle aus sozialer und ökologischer Sicht kosteneffizient reduziert werden können. Damit würde ein Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5oC geleistet, und es würde der Union ermöglicht, bei der Bekämpfung von Methanemissionen und der Stärkung ihrer Energiesicherheit tatsächlich eine Führungsrolle zu übernehmen.

(7) Die in der Verordnung (EU) 2021/1119 für 2030 festgelegten Treibhausgasemissionsreduktionsziele der Union und die verbindlichen nationalen Emissionsreduktionsziele gemäß der Verordnung (EU) 2018/842 des Europäischen Parlaments und des Rates 5 erstrecken sich auch auf die Methanemissionen. Allerdings gibt es derzeit keinen Rechtsrahmen der Union, der spezifische Maßnahmen zur Verringerung von anthropogenen Methanemissionen im Energiesektor vorsieht. Darüber hinaus erfasst die Richtlinie 2010/75

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