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Regelwerk, EU 2024, Energienutzung - EU Bund

Empfehlung (EU) 2024/1344 der Kommission vom 13. Mai 2024 zur Gestaltung von Auktionen für erneuerbare Energie

(ABl. L 2024/1344 vom 21.05.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Erneuerbare Energie ist von entscheidender Bedeutung, um die Dekarbonisierungsziele der Union zu erreichen und den Haushalten, den Unternehmen und zunehmend auch dem Verkehrssektor sauberen, erschwinglichen und sicheren Strom zu liefern.

(2) In der Union entfallen mehr als 75 % der gesamten Treibhausgasemissionen auf die Erzeugung und den Verbrauch von Energie. Um das Unionsziel eines Anteils erneuerbarer Energie von mindestens 42,5 % bis 2030 zu erreichen und zur Verwirklichung des mit der Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 für 2030 gesetzten Unionsziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % beizutragen, ist es daher besonders wichtig, die Inbetriebnahme von Anlagen für erneuerbare Energie zu beschleunigen.

(3) Der Anteil erneuerbarer Energie erhöht sich rasch. Im Jahr 2022 betrug die Offshore-Windkraftkapazität in der Union 16 GW, die Onshore-Windkraftkapazität 187 GW und die Fotovoltaik-Kapazität 203 GW 2. Darüber hinaus machte Strom aus Windkraft und Solarenergie 16 % bzw. 7 %, d. h. insgesamt 23 % des Strommix aus 3.

(4) Von den Mitgliedstaaten durchgeführte Auktionen haben diese Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen erheblich erleichtert. Solche Auktionen können staatliche Beihilfen umfassen. Dabei können einem Projektträger an einem bestimmten Standort öffentliche Fördermittel für den Bau von Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energie oder die Rechte zur Entwicklung eines Projekts oder beides zugeteilt werden. Mithilfe solcher Auktionen konnten die Mitgliedstaaten auf wettbewerbliche Weise die Höhe der finanziellen Förderung für Technologie im Bereich der erneuerbaren Energien festlegen. Die Auktionen haben maßgeblich zur Optimierung der öffentlichen Förderung beigetragen. Der Ausbau der erneuerbaren Energie erfolgt zwar zunehmend auf Marktbasis, hauptsächlich allerdings weiterhin auf der Grundlage von Förderregelungen.

(5) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 müssen die Förderregelungen für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen Anreize für die marktbasierte und marktorientierte Integration von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen in den Elektrizitätsmarkt setzen, wobei unnötige Wettbewerbsverzerrungen auf den Elektrizitätsmärkten zu vermeiden und etwaige Systemintegrationskosten und die Netzstabilität zu berücksichtigen sind. Gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2018/2001 müssen die Mitgliedstaaten, wenn sie die Förderung für Elektrizität aus erneuerbaren Quellen über ein Ausschreibungsverfahren gewähren, diskriminierungsfreie und transparente Kriterien für die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren festlegen, um eine hohe Projektrealisierungsrate sicherzustellen. Daher ist es besonders wichtig, dass solche Auktionen ordnungsgemäß gestaltet werden.

(6) Gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001 müssen die Mitgliedstaaten als Referenzdokument einen mindestens auf die nächsten fünf oder - im Falle von Haushaltsplanungszwängen - drei Jahre ausgelegten langfristigen Zeitplan mit der voraussichtlichen Zuteilung von Fördermitteln veröffentlichen, der, soweit angebracht, auch Richtwerte zu den Fristen und Angaben zur Häufigkeit von Ausschreibungsverfahren, zur voraussichtlichen Kapazität und zum voraussichtlichen Budget bzw. zum Höchstbetrag der voraussichtlich gewährten individuellen Förderung und gegebenenfalls zu den voraussichtlich förderfähigen Technologien enthält. Dieser Zeitplan muss jährlich oder immer dann aktualisiert werden, wenn es nötig ist, um den jüngsten Marktentwicklungen oder der voraussichtlichen Zuteilung von Fördermitteln Rechnung zu tragen. Dies ist besonders wichtig, um auf dem Markt für Transparenz und Sicherheit zu sorgen und die für den Ausbau erforderlichen Investitionen zu erleichtern. Die Veröffentlichung dieser Informationen auf einer speziellen interaktiven Unionsplattform für Auktionen würde diesen Zielen dienen und zu einer stärkeren Harmonisierung führen.

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(Stand: 29.05.2024)

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