Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Lebensmittel - Futtermittel

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1161 der Kommission vom 22. April 2024 zur Verlängerung der Zulassung einer Zubereitung aus Enterococcus lactis NCIMB 10415 als Futtermittelzusatzstoff für bestimmte Tierarten, zur Zulassung dieser Zubereitung als Futtermittelzusatzstoff für bestimmte andere Tierarten (Zulassungsinhaber: DSM Nutritional Products Ltd.), zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1061/2013 und zur Aufhebung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 361/2011, (EU) 2015/518 und (EU) 2019/11

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1161 vom 23.04.2024)



Neufassung -Ersetzt VO"en (EU) 361/2011, (EU) 2015/518 und (EU) 2019/11

Ergänzende Informationen
Liste der VO"en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung und Verlängerung einer solchen Zulassung.

(2) Die Zubereitung aus Enterococcus lactis NCIMB 10415 (frühere taxonomische Bezeichnung: Enterococcus faecium NCIMB 10415) wurde in den beiden Formen "mikroverkapselt" und "mikroverkapselt mit Schellack" als Futtermittelzusatzstoff zur Verwendung in Futtermitteln für Masthühner auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 361/2011 der Kommission 2 und zur Verwendung in Futtermitteln für Junghennen sowie Mast- und Legegeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2015/518 der Kommission 3 für einen Zeitraum von jeweils zehn Jahren zugelassen. In den Formen "mikroverkapselt", "verkapselt und mit Schellack beschichtet" und "unbeschichtetes Granulat" wurde diese Zubereitung als Futtermittelzusatzstoff zur Verwendung in Futtermitteln für Kälber und Ziegenlämmer auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1061/2013 der Kommission 4 und zur Verwendung in Futtermitteln für Sauen, Saugferkel, Absetzferkel und Mastschweine auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2019/11 der Kommission 5 für einen Zeitraum von jeweils zehn Jahren zugelassen.

(3) Gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Verlängerung der Zulassung der Zubereitung aus Enterococcus lactis NCIMB 10415 in den Formen "mikroverkapselt" und "mikroverkapselt mit Schellack" zur Verwendung in Futtermitteln für Masthühner und Junghennen sowie Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und Jungtiere von Legegeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung und auf Verlängerung der Zulassung dieser Zubereitung in den Formen "mikroverkapselt", "mikroverkapselt mit Schellack" und "unbeschichtetes Granulat" zur Verwendung in Futtermitteln für Mast- und Aufzuchtkälber, Ziegenlämmer für die Mast und Aufzucht, Sauen, Saug- und Absetzferkel und Mastschweine gestellt. Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde auch die Zulassung neuer Verwendungen der Zubereitung aus Enterococcus lactis

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion