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Regelwerk, EU 2024, Lebensmittel - Futtermittel

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1054 der Kommission vom 10. April 2024 zur Zulassung einer Zubereitung aus Weizmannia faecalis DSM 32016 als Zusatzstoff zur Verwendung in Futtermitteln und Tränkwasser für alle Jungtiere von Lege- und Zuchtgeflügelarten und zur Verwendung in Tränkwasser für alle Mastgeflügelarten, Ziervögel sowie Saug- und Absetzferkel der Familie der Suidae (Zulassungsinhaber: Biochem Zusatzstoffe Handels- und Produktionsges. mbH) und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1755 hinsichtlich der Bedingungen für die Zulassung dieser Zubereitung

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1054 vom 11.04.2024)



Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 13 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung und Änderung einer solchen Zulassung.

(2) Eine Zubereitung aus Weizmannia faecalis DSM 32016 (frühere taxonomische Bezeichnung: Bacillus coagulans DSM 32016) war auf der Grundlage der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1755 der Kommission 2 für einen Zeitraum von 10 Jahren als Zusatzstoff in Futtermitteln für Saug- und Absetzferkel der Familie der Suidae, Mastgeflügelarten und Ziervögel zugelassen worden

(3) Ein erster Antrag zur Änderung der Bedingungen der Zulassung der Zubereitung aus Weizmannia faecalis DSM 32016 als Zusatzstoff in Futtermitteln für Saug- und Absetzferkel der Familie der Suidae, Mastgeflügelarten und Ziervögel war gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 mit dem Ziel gestellt worden, die taxonomische Bezeichnung des Stamms zu aktualisieren und die Verwendung dieser Zubereitung zusammen mit einigen anderen Kokzidiostatika zusätzlich zu Halofuginon und Diclazuril zuzulassen. Ein zweiter Antrag wurde gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 mit dem Ziel gestellt, die zusätzliche Zulassung dieser Zubereitung als Zusatzstoff zur Verwendung in Futtermitteln und Tränkwasser für alle Jungtiere von Lege- und Zuchtgeflügelarten und die Anerkennung der Kompatibilität der Verwendung dieser Zubereitung mit einer Reihe von Kokzidiostatika in Tränkwasser für Saug- und Absetzferkel der Familie der Suidae, alle Mastgeflügelarten und Ziervögel zu erwirken. Die Antragsteller beantragten in beiden Fällen die Einordnung dieses Zusatzstoffs in die Kategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Darmflorastabilisatoren". Dem zweiten Antrag auf Zulassung der Zubereitung für neue Verwendungen waren auch die einschlägigen Belegdaten sowie die gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") zog in ihrer Stellungnahme vom 26. September 2023 3 den Schluss, dass die Zubereitung aus Weizmannia faecalis DSM 32016 unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen für die Zieltierarten, die Verbraucher und die Umwelt sicher ist. Sie kam ferner zu dem Ergebnis, dass die Zubereitung aus Weizmannia faecalis DSM 32016 nicht haut- oder augenreizend ist, wohl aber ein Inhalationsallergen darstellt. Die Behörde konnte keine Schlussfolgerung dazu ziehen, inwieweit die Zubereitung potenziell als Hautallergen wirkt. Die Behörde stellte fest, dass die Zubereitung in Futtermitteln für Jungtiere aller Lege- und Zuchtgeflügelarten und in Tränkwasser für Jungtiere aller Mastgeflügelarten, Jungtiere von Lege- und Zuchtgeflügelarten, Ziervögel sowie Saug- und Absetzferkel der Familie der Suidae als wirksam zu betrachten ist. Ferner bezeichnete die Behörde die Zubereitung aus Weizmannia faecalis

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(Stand: 12.04.2024)

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