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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/1033 des Rates vom 4. April 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

(ABl. L 2024/1033 vom 05.04.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 12. April 2011 die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überarbeitung des Beschlusses 2011/235/GASP des Rates 2 hat der Rat beschlossen, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2025 verlängert werden sollten.

(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgeführten Organisation aus dem Anhang gestrichen werden sollte und dass die Einträge zu 17 Personen aktualisiert werden sollten.

(4) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 4. April 2024.

1) ABl. L 100 vom 14.04.2011 S. 1.

2) Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (ABl. L 100 vom 14.04.2011 S. 51).


.

Anhang

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 ("Liste der in Artikel 2 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen") wird wie folgt geändert:

1. In der Liste mit der Überschrift " Organisationen" wird Eintrag Nr. 11 (betreffend Arvan Cloud (alias Abr Arvan; Noyan Abr Arvan Co.; Arwan Company; Arvancloud)) gestrichen.

2. In der Liste mit der Überschrift " Personen" erhalten die Einträge zu den folgenden 17 Personen folgende Fassung:

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ENDE

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(Stand: 05.04.2024)

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