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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2024/1019 des Rates vom 4. April 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

(ABl. L 2024/1019 vom 05.04.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP 1 angenommen.

(2) Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP ist der Rat zu der Auffassung gelangt, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2025 verlängert werden sollten.

(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführten Person gestrichen und die Einträge zu 17 Personen aktualisiert werden sollten.

(4) Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/235/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2025. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. April 2024.

1) Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran (ABl. L 100 vom 14.04.2011 S. 51).


.

Anhang

Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP ("Liste der Personen und Organisationen nach den Artikeln 1 und 2") wird wie folgt geändert:

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ENDE

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(Stand: 05.04.2024)

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