Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2023, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2023/2920 des Rates vom 21. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/2578 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer

(ABl. L 2023/2920 vom 29.12.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 122 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2022/2578 des Rates 1 wurde ein befristeter Marktkorrekturmechanismus für Aufträge zum Handel mit Derivaten eingeführt, die mit den virtuellen Handelspunkten (VHP) der Union verbunden sind und Laufzeiten zwischen einem Monat und einem Jahr (Month-Ahead und Year-Ahead) aufweisen. Der Marktkorrekturmechanismus findet somit auf alle Warenderivate Anwendung, die an einem geregelten Markt gehandelt werden und deren Basiswert eine Transaktion mit Gas an einem beliebigen VHP in der Union ist.

(2) Der Marktkorrekturmechanismus wird durch das Eintreten eines Marktkorrekturereignis aktiviert, d. h., wenn der von ICE Endex B.V. (Niederlande) veröffentlichte Abrechnungspreis für Front-Month-Derivate der title Transfer Facility (TTF) drei Arbeitstage lang 180 EUR/MWh übersteigt und 35 EUR über dem Referenzpreis liegt. Mit der Verordnung (EU) 2022/2578 wird für den Fall, dass ein Marktkorrekturereignis eintritt, eine dynamische Gebotsobergrenze festgelegt, wonach Marktbetreiber keine Aufträge für Derivate annehmen und Marktteilnehmer keine Aufträge für Derivate abgeben dürfen, deren Preise 35 EUR/MWh über dem von der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) am Vortag veröffentlichten Referenzpreis liegen.

(3) In ihren am 1. März 2023 gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2022/2578 veröffentlichten Berichten über die Folgenabschätzung analysierten die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und ACER eine Reihe von Indikatoren, um die Auswirkungen des Marktkorrekturmechanismus seit dem Inkrafttreten der genannten Verordnung zu bewerten. Die ESMa und die ACER kamen zu dem Schluss, dass der Marktkorrekturmechanismus bis zur Veröffentlichung ihrer jeweiligen Berichte nicht aktiviert worden ist und keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die Gasströme innerhalb der Union oder die Finanzstabilität eingetreten sind.

(4) Aufbauend auf den von der ESMa und der ACER in ihren Berichten vom 1. März 2023 ausgewerteten Indikatoren hat die Kommission die Analyse ausgeweitet, um die Marktentwicklungen im Anschluss an den in diesen Berichten analysierten Zeitraum zu bewerten. Seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/2578 wurden keine negativen Auswirkungen festgestellt, und der Marktkorrekturmechanismus ist nie aktiviert worden.

(5) Dennoch gibt es weiterhin gravierende Schwierigkeiten bei der Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit der Union. Die globale Lage auf dem Gasmarkt ist nach wie vor sehr angespannt. Die Gaspreise sind immer noch deutlich höher als vor dem Beginn der Krise in Europa infolge des Einsatzes von Energie als Waffe durch Russland und des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, was unvermeidliche Folgen für die Kaufkraft der Unionsbürgerinnen und -bürger und für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der Union hat.

(6) Auch die Gasmarktvolatilität ist eine Folge der angespannten Marktlage aufgrund geopolitischer Risiken und ein zusätzliches Risiko für die Wirtschaft der Union. Die im Sommer und im Frühherbst 2023 beobachteten Phasen ausgeprägter Preisvolatilität, in denen die Preise in wenigen Wochen um mehr als 50 % stiegen, zeigen, dass die Märkte nach wie vor fragil und auch weiterhin selbst für relativ kleine Angebots- und Nachfrageschocks anfällig sind, was sich an den Preisbewegungen nach jüngeren Ereignissen wie dem Streik in den australischen Anlagen für Flüssigerdgas (LNG) oder dem Ausfall der Balticconnector-Pipeline ablesen lässt. Die anhaltende Krise im Nahen Osten stellt zusätzlich ein erhebliches geopolitisches Risiko mit potenziellen Auswirkungen auf die Gaspreise und -versorgung dar.

(7) Die globalen Gasmärkte sind derzeit sehr angespannt und dürften dies auch für eine gewisse Zeit bleiben. Das weltweite LNG-Angebot hat sich in den letzten zwei Jahren nur geringfügig erhöht, was auf die begrenzte Zunahme der Verflüssigungskapazitäten, Ausfälle bei großen Ausfuhranlagen und sinkende Beschickungsgasmengen in LNG-Anlagen zurückzuführen ist. Erst im Laufe des Jahres 2025 werden erhebliche neue LNG-Verflüssigungskapazitäten in Betrieb gehen. Daher dürfte das Marktgleichgewicht in naher Zukunft prekär bleiben.

(8) Aufgrund des erheblichen Rückgangs der russischen Pipeline-Gaseinfuhren im vergangenen Jahr hat sich darüber hinaus die Verfügbarkeit von Gaslieferungen in die Union im Vergleich zur Zeit vor der Krise erheblich verringert. In Anbetracht des derzeitigen Volumens der Gaseinfuhren dürfte die Union 2023 etwa 20 Mrd. Kubikmeter (im Folgenden "Mrd. m3") Gas über russische Pipelines erhalten und damit 110 Mrd. m3

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 03.01.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion