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Durchführungsverordnung (EU) 2023/2789 des Rates vom 11. Dezember 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
(ABl. L 2023/2789 vom 11.12.2023)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.
(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gab am 31. Januar 2023 eine Erklärung im Namen der Union ab und verurteilte darin aufs Schärfste den Sturz der demokratisch gewählten Regierung Myanmars durch die Streitkräfte Myanmars unter eklatanter Verletzung des Willens der Bevölkerung, den diese in den allgemeinen Wahlen vom 8. November 2020 zum Ausdruck gebracht hatte. Durch diese unrechtmäßige Handlung wurde der Übergang des Landes zur Demokratie umgekehrt, mit katastrophalen humanitären, sozialen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Folgen.
(3) Die Union ist nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltende Eskalation der Gewalt in Myanmar/Birma und die Entwicklung hin zu einem lang anhaltenden Konflikt mit regionalen Auswirkungen. Die Union verurteilt die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streitkräfte Myanmars, einschließlich Folter, die sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, die Verfolgung der Akteure der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung, einschließlich der ethnischen und religiösen Minderheiten.
(4) Da keine raschen Fortschritte in Bezug auf die Lage in Myanmar/Birma erzielt wurden, hat die Union mehrfach ihre Bereitschaft erklärt, weitere restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtstaatlichkeit und für die schweren Menschenrechtsverletzungen in diesem Land verantwortlich sind.
(5) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten vier Personen und zwei Organisationen in die in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden.
(6) Die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 11. Dezember 2023.
Anhang |
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird wie folgt geändert:
1. Folgende Einträge werden in die Liste in Abschnitt A (Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen Personen) aufgenommen:
Name | Angaben zur Identität | Begründung | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"100. | Nyo Saw | Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma; Geburtsort: Myanmar/Birma; Geschlecht: männlich; Position: Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC) und Berater von Min Aung Hlaing (Vorsitzender des SAC); Rang: Generalleutnant; Politische Position: Minister der Union |
(Stand: 18.12.2023)
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