Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/2540 des Rates vom 13. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. L 2023/2540 vom 14.11.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP 1, insbesondere auf die Artikel 33 und 36,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 36 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/849 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Einrichtungen in den Anhängen II, III, V und VI des genannten Beschlusses überprüft.

(3) Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten aufrechterhalten werden, mit Ausnahme einer in Anhang II des genannten Beschlusses benannten verstorbenen Person, deren Eintrag gestrichen werden sollte. Die Einträge für 16 Personen und vier Einrichtungen in den genannten Anhängen sollten aktualisiert werden.

(4) Der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Sicherheitsrat") eingesetzt wurde, hat am 29. Juni und 16. August 2023 die Angaben zu 23 Personen und einer Einrichtung in der Liste in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 aktualisiert. Die Einträge für 23 Personen und einer Einrichtung in Anhang I sollten daher aktualisiert werden.

(5) Der Beschluss (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge I, II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. November 2023.

1) ABl. L 141 vom 28.05.2016 S. 79.


.

Anhang

1. Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird wie folgt geändert:

a) Unter der Überschrift "Liste der Personen nach Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe a und Einrichtungen nach Artikel 27 Absatz 1 Buchstabe a", Abschnitt " A. Personen" erhalten die Einträge 2, 3, 4, 8, 12, 19, 20, 25, 26, 36, 43, 50, 51, 53, 55, 58, 63, 64, 65, 68, 74, 77 und 79 folgende Fassung:

Name Aliasname Geburtsdatum Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN Gründe
"2. Ri Je-Son Koreanischer Name:

Chinesischer Name:

alias Ri Che Son

Geburtsjahr: 1938 16.7.2009 Ehemaliger Minister für Kernenergieindustrie. Ehemaliger Direktor des Generalbüros für Atomenergie (GBAE), das federführend für das Nuklearprogramm der DVRK verantwortlich ist; unterstützte verschiedene Anstrengungen im Nuklearbereich, u. a. die Verwaltung des Kernforschungszentrums von Yongbyon durch das GBAE und die Namchongang Trading Corporation.
3. Hwang Sok-hwa Hwang Sok Ha Geburtsdatum: 26.9.1943 16.7.2009

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 17.11.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion