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Regelwerk, EU 2023, Energienutzung - EU Bund

Verordnung (EU) 2023/2533 der Kommission vom 17. November 2023 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswäschetrockner, zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2533 vom 22.11.2023)



Neufassung -Ersetzt zum 01.07.2025 VO (EU) 932/2012

Ergänzende Informationen
Normenübersicht / Normen
Regelungen zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 15 der Richtlinie 2009/125/EG muss die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (im Folgenden "Ökodesign") energieverbrauchsrelevanter Produkte festlegen, die in der Union ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für gestaltungsbedingte Verbesserungen ihrer Umweltverträglichkeit ohne übermäßig hohe Kosten aufweisen.

(2) Das von der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 2009/125/EG erstellte Ökodesign-Arbeitsprogramm 2016-2019 2 enthält die Prioritäten für die Arbeit in den Bereichen Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung im Zeitraum 2016-2019. Im Arbeitsprogramm werden energieverbrauchsrelevante Produktgruppen genannt, die bei vorbereitenden Studien und erforderlichenfalls bei der Annahme von Durchführungsmaßnahmen Priorität erhalten. Dazu gehören auch Haushaltswäschetrockner. Zudem zählen Haushaltswäschetrockner zu den drei wichtigsten Gruppen, die nach dem Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 3 vor Ende 2025 zu überprüfen waren.

(3) Mit den Maßnahmen aus dem Arbeitsprogramm für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung 2022-2024 könnten im Jahr 2030 jährliche Endenergieeinsparungen von insgesamt mehr als 170 TWh erzielt werden, was im Jahr 2030 einer Verringerung der jährlichen Treibhausgasemissionen um etwa 24 Mio. Tonnen entspricht. Bei Haushaltswäschetrocknern wären Stromeinsparungen von 0,6 TWh/Jahr bis 2030 und von 1,7 TWh/Jahr bis 2040 möglich.

(4) In der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 der Kommission 4 wurden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswäschetrocknern festgelegt.

(5) Nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 muss die Kommission die Verordnung vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts überprüfen. Die Kommission hat die Überprüfung vorgenommen und dabei technische, ökologische und wirtschaftliche Aspekte von Haushaltswäschetrocknern sowie das tatsächliche Nutzerverhalten analysiert. Die Überprüfung wurde in enger Zusammenarbeit mit Interessenträgern und anderen Beteiligten aus der Union und Drittländern durchgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfung wurden veröffentlicht und dem gemäß Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG eingesetzten Konsultationsforum vorgelegt.

(6) In Bezug auf Haushaltswäschetrockner werden für die Zwecke dieser Verordnung die folgenden Umweltaspekte als wesentlich betrachtet: der Energieverbrauch während der Nutzungsphase, das Abfallaufkommen am Ende der Lebensdauer sowie die Emissionen, die in der Herstellungsphase aufgrund der Gewinnung und Verarbeitung der Rohstoffe und in der Nutzungsphase aufgrund des Stromverbrauchs in die Luft freigesetzt werden.

(7) In der Union betrug der jährliche Energieverbrauch von Haushaltswäschetrocknern, die der Verordnung (EU) Nr. 932/2012 unterliegen, im Jahr 2020 Schätzungen zufolge 10,5 TWh/Jahr. In einem Szenario mit unveränderten Rahmenbedingungen ("Business as usual"-Szenario) dürfte dieser Verbrauch bis 2030 auf 9 TWh/Jahr zurückgehen. Dieser Rückgang könnte jedoch beschleunigt werden, wenn die bestehenden Ökodesign-Anforderungen aktualisiert werden, sodass Haushaltswäschetrockner mit schlechter Energieeffizienz vom Markt verschwinden.

(8) Im EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 5

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(Stand: 23.11.2023)

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