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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2501 des Rates vom 9. November 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/44 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. L 2023/2501 vom 10.11.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/44 des Rates vom 18. Januar 2016 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 204/2011 1, insbesondere auf Artikel 21 Absätze 2 und 6,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 18. Januar 2016 die Verordnung (EU) 2016/44 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 21 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2016/44 hat der Rat die in Anhang III der genannten Verordnung enthaltene Liste der benannten Personen und Organisationen überprüft.

(3) Der Rat ist der Ansicht, dass die Einträge zu zwei Person und einer Organisation gestrichen und die restriktiven Maßnahmen gegen alle anderen Personen und Organisationen in den Listen im Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 aufrechterhalten werden sollten. Darüber hinaus sollten die Angaben zur Identität einer Person aktualisiert werden.

(4) Die Verordnung (EU) 2016/44 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EU) 2016/44 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 9. November 2023.

1) ABl. L 12 vom 19.01.2016 S. 1.


.

Anhang

Die Verordnung (EU) 2016/44 wird wie folgt geändert:

1. Im Anhang III ("Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Absatz 2") wird Abschnitt A ("Personen") wird wie folgt geändert:

a) Eintrag 8 (betreffend HOUEJ, Mohamed Ali) erhält folgende Fassung:

"8. HOUEJ, Mohamad Ali Minister für Wirtschaft und Handel der Regierung der Nationalen Einheit Libyens
Geburtsdatum: 1949
Geburtsort: Al-Azizia (nahe Tripolis)
Minister für Industrie, Wirtschaft und Handel der Regierung von Oberst Gaddafi.
Eng mit dem ehemaligen Regime von Muammar Al-Gaddafi verbunden.
21.3.2011"

b) Eintrag 12 betreffend MANSOUR, Abdallah wird gestrichen;

c) Eintrag 14 betreffend QADHAF AL-DAM, Sayyid Mohammed wird gestrichen;

2. in Anhang III (Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 6 Abschnitt B (Organisationen) wird der Eintrag 16 betreffend Baroque Investments Limited gestrichen.


ENDE

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(Stand: 10.11.2023)

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