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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/2499 des Rates vom 9. November 2023 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

(ABl. L 2023/2499 vom 10.11.2023)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1333 des Rates vom 31. Juli 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen und zur Aufhebung des Beschlusses 2011/137/GASP 1, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Juli 2015 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1333 angenommen.

(2) Gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2015/1333 hat der Rat die in den Anhängen II und IV des Beschlusses enthaltenen Listen der benannten Personen und Organisationen überprüft.

(3) Der Rat ist der Ansicht, dass die Einträge zu zwei Personen und einer Organisation gestrichen und die restriktiven Maßnahmen gegen alle anderen Personen und Organisationen in den Listen in den Anhängen II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 aufrechterhalten werden sollten. Darüber hinaus sollten die Angaben zur Identität einer Person aktualisiert werden.

(4) Der Beschluss (GASP) 2015/1333 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge II und IV des Beschlusses (GASP) 2015/1333 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 9. November 2023.

1) ABl. L 206 vom 01.08.2015 S. 34.


.

Anhang

Der Beschluss (GASP) 2015/1333 wird wie folgt geändert:

1. In Anhang II ("Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 8 Absatz 2") wird Abschnitt A ("Personen") wie folgt geändert:

a) Eintrag 9 betreffend HOUEJ, Mohamad Ali erhält folgende Fassung:

"9. HOUEJ, Mohamad Ali Minister für Wirtschaft und Handel der Regierung der Nationalen Einheit Libyens
Geburtsdatum: 1949
Geburtsort: Al-Azizia (nahe Tripolis)
Minister für Industrie, Wirtschaft und Handel der Regierung von Oberst Gaddafi.
Eng mit dem ehemaligen Regime von Muammar Al-Gaddafi verbunden.
21.3.2011"

b) Eintrag 13 betreffend MANSOUR, Abdallah wird gestrichen;

2. In Anhang IV ("Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2") wird Abschnitt A ("Personen") wie folgt geändert:

a) Eintrag 9 (betreffend HOUEJ, Mohamad Ali) erhält folgende Fassung:

"9. HOUEJ, Mohamad Ali Minister für Wirtschaft und Handel der Regierung der Nationalen Einheit Libyens
Geburtsdatum: 1949
Geburtsort: Al-Azizia (nahe Tripolis)
Minister für Industrie, Wirtschaft und Handel der Regierung von Oberst Gaddafi.
Eng mit dem ehemaligen Regime von Muammar Al-Gaddafi verbunden.
21.3.2011"

b) Eintrag 13 betreffend MANSOUR, Abdallah wird gestrichen;

c) Eintrag 16 betreffend QADHAF AL-DAM, Sayyid Mohammed wird gestrichen;

3. In Anhang IV ("Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 9 Absatz 2") Abschnitt B ("Organisationen") wird Eintrag 16 (betreffend Baroque Investments Limited) gestrichen.

ENDE

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(Stand: 10.11.2023)

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