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Regelwerk, EU 2023, Energienutzung - EU Bund

Empfehlung (EU) 2023/2407 der Kommission vom 20. Oktober 2023 zu Energiearmut

(ABl. L 2023/2407 vom 23.10.2023)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Jüngsten Zahlen zufolge konnten rund 40 Millionen Europäerinnen und Europäer oder 9,3 % der EU-Bevölkerung 2022 ihre Wohnung nicht ausreichend heizen. Das ist gegenüber 2021, als 6,9 % der Bevölkerung in dieser Situation waren, ein steiler Anstieg 1. Bei den Menschen mit niedrigen Einkommen hat sich der Anteil mehr als verdoppelt. Diese Zahlen zeigen, wie ernst die Lage ist, und erfordern das Eingreifen der politischen Entscheidungsträger zur Bekämpfung der zugrunde liegenden Ursachen von Energiearmut im Rahmen eines fairen und gerechten Übergangs, bei dem niemand auf der Strecke bleibt.

(2) Energiearmut ist ein vielschichtiges Phänomen. Oft liegen dieser Situation drei wesentliche Ursachen zugrunde, die mit hohen Energieaufwendungen gemessen am Haushaltseinkommen, niedrigen Einkommen und geringer Energieeffizienz von Gebäuden und Geräten zusammenhängen. Weiterhin können geografische oder klimatische Faktoren, Haushaltsmerkmale, Geschlecht, Gesundheit und der dem Haushalt eigene Energie- und Beförderungsbedarf Einfluss auf die Situation eines Haushalts haben. Haushalte mit höherem Energiebedarf, wozu Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zählen, sind ebenfalls anfälliger für Energiearmut und deren Auswirkungen. Auch Frauen und insbesondere alleinerziehende und ältere Frauen sind aufgrund struktureller Ungleichheiten bei der Einkommensverteilung sowie ihres sozioökonomischen Status und des geschlechtsspezifischen Gefälles bei Betreuungs- und Pflegeaufgaben besonders von Energiearmut betroffen.

(3) Seit Mitte 2021 sind auf den EU-Energiemärkten die Auswirkungen hoher Energiepreise zu spüren. Mehr Menschen hatten Schwierigkeiten, ihre Energierechnungen zu begleichen. Dies war nicht auf einkommensschwache und schutzbedürftige Bürgerinnen und Bürger beschränkt, die einen unverhältnismäßig hohen Anteil ihres Einkommens für Energie aufgewendet haben, sondern betraf auch viele Menschen mit mittleren Einkommen. Die Union ist mit vereinten Kräften innerhalb des einschlägigen europäischen Rahmens und ihrer internationalen Verpflichtungen tätig geworden, um die Lage der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Es besteht aber weiterhin Bedarf an zusätzlichen, gezielten Maßnahmen auf nationaler Ebene.

(4) Laut der vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 17. November 2017 gemeinsam verkündeten europäischen Säule sozialer Rechte 2 und den 2015 angenommenen Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung 3 zählt die Energieversorgung zu den essenziellen Dienstleistungen, auf die jede Person Anspruch hat. Hilfsbedürftigen ist Unterstützung für den Zugang zu solchen Dienstleistungen zu gewähren. In der Säule sozialer Rechte wird auch das Recht auf angemessene Hilfe und Schutz gegen Zwangsräumungen angeführt 4.

(5) Im europäischen Grünen Deal 5 wird betont, dass der Übergang gerecht und inklusiv sein muss, wobei die Menschen an erster Stelle stehen und ein besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der Regionen, Wirtschaftszweige, Beschäftigten, Haushalte und Verbraucher gelegt wird, die bei diesem Übergang vor den größten Herausforderungen stehen werden. Darüber hinaus wird in der Mitteilung der Kommission "Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang" 6 hervorgehoben, dass die Umsetzung des europäischen Grünen Deals der Union jene Instrumente an die Hand geben wird, die sie für mehr Aufwärtskonvergenz, soziale Gerechtigkeit und gemeinsamen Wohlstand benötigt.

(6) Die Empfehlung (EU) 2020/1563 7 und die dazugehörige Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen 8 enthalten Leitlinien zur Energiearmut sowie zur Definition des Begriffs einer erheblichen Anzahl von von Energiearmut betroffenen Haushalten. In der Empfehlung sind 13 Indikatoren für Energiearmut aufgeführt, aus denen die Mitgliedstaaten die in ihrem Kontext relevanten Indikatoren auswählen können, um Energiearmut in ihrem Hoheitsgebiet unter Berücksichtigung der verschiedene facetten von Energiearmut zu ermitteln, wobei sie alternative Datensätze verwenden können, um örtlichen Gegebenheiten (beispielsweise der Überhitzung im Sommer oder dem geschlechtlichen oder ethnischen Hintergrund) Rechnung zu tragen, und auf Einkommens- und Energieverbrauchsdaten verweisen können, die gemeinsam zum Verständnis der Zahlungsschwierigkeiten der von Energiearmut betroffenen Haushalte beitragen.

(7) In der Empfehlung des Rates zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität 9 wird darauf hingewiesen, dass Fairness und Solidarität zentrale Grundsätze der Politik der Union für den grünen Wandel und eine Voraussetzung für eine breite und nachhaltige öffentliche Unterstützung sind.

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(Stand: 26.10.2023)

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