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Regelwerk, EU 2023, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2176 der Kommission vom 13. Oktober 2023 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1388 betreffend den Lieferanten von Referenzmaterial

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 6734)
(Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2176 vom 17.10.2023)



Ergänzende Informationen
Liste über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Corteva Agriscience LLC (Vereinigte Staaten), in der Union vertreten durch Corteva Agriscience Belgium BV, ist der Zulassungsinhaber für das Inverkehrbringen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 von genetisch verändertem Mais, der das Einzelereignis MIR 162 (spezifischer Erkennungsmarker SYN-IR162-4) enthält und unter den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1388 der Kommission 2 fällt.

(2) Im Anhang zum Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1388 wird auf den Anbieter von Referenzmaterialien hingewiesen und ein Link zu der Website angegeben, über die das Referenzmaterial für die Nachweismethode erhältlich ist.

(3) Mit einem Schreiben vom 11. Oktober 2022 unterrichtete Corteva Agriscience Belgium BV im Namen der Corteva Agriscience LLC die Kommission über eine Änderung des Lieferanten des Referenzmaterials von genetisch verändertem Mais der Sorte MIR162. Daher sollte der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1388 geändert werden, um die Angabe in Bezug auf den Link zur Website, über die das zertifizierte Referenzmaterial erhältlich ist, zu aktualisieren.

(4) Die Änderung des Lieferanten des Referenzmaterials für genetisch veränderten Mais der Sorte MIR162 sollte in das in Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 erwähnte Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel eingetragen werden.

(5) Die vorgeschlagenen Änderungen an den Zulassungsbeschlüssen sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1388

Im Anhang erhält Buchstabe d Nummer 3 folgende Fassung:

"3. Referenzmaterial: ERM®-BF418 (für DAS-Ø15Ø7), ERM®-BF413 (für MON-ØØ81Ø-6), ERM®-BF415 (für MON- ØØ6Ø3-6) und ERM®-BF446 (für SYN-IR162-4), erhältlich über die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission auf https://crm.jrc.ec.europa.eu/

Artikel 2 Adressaten

Dieser Beschluss ist gerichtet an Corteva Agriscience LLC, 9330 Zionsville Road Indianapolis, Indiana 46268-1054, Vereinigte Staaten, in der Union vertreten durch Corteva Agriscience Belgium BV, Rue Montoyer 25, 1000 Brüssel, Belgien.

Brüssel, den 13. Oktober 2023

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 1.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1388 der Kommission vom 17. August 2021 zur Zulassung des Inverkehrbringens von Erzeugnissen, die genetisch veränderten Mais der Sorte 1507 × MIR162 × MON810 × NK603 enthalten, aus ihm bestehen oder aus ihm hergestellt werden, und von genetisch verändertem Mais, bei dem zwei oder drei der Einzelereignisse 1507, MIR162, MON810 und NK603 kombiniert werden, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 300 vom 24.08.2021 S. 22).


ENDE

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