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Regelwerk, EU 2023, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2142 der Kommission vom 13. Oktober 2023 zur Änderung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2021/60, (EU) 2021/61 und (EU) 2021/65 betreffend den Lieferanten von Referenzmaterialien

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 6730)
(Nur der niederländische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2023/2142 vom 17.10.2023)



Ergänzende Informationen
Liste über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Bayer CropScience LP, Vereinigte Staaten, in der Union vertreten durch Bayer Agriculture BV, Belgien, ist der Zulassungsinhaber für das Inverkehrbringen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 von genetisch verändertem Mais, der das Einzelereignis MIR 162 (spezifischer Erkennungsmarker SYN-IR162-4) enthält und unter die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2021/60 2, (EU) 2021/61 3 und (EU) 2021/65 4 der Kommission fällt.

(2) Die Anhänge der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2021/60, (EU) 2021/61 und (EU) 2021/65 enthalten Angaben zum Lieferanten von Referenzmaterialien sowie Links zu den Webseiten, über die das Referenzmaterial für die Nachweismethode erhältlich ist.

(3) Mit einem Schreiben vom 17. Oktober 2022 unterrichtete Bayer Agriculture BV die Kommission im Namen von Bayer CropScience LP über eine Änderung des Lieferanten des Referenzmaterials für genetisch veränderten Mais der Sorte MIR162; daher sollten die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2021/60, (EU) 2021/61 und (EU) 2021/65 geändert werden, um die Angabe in Bezug auf die Links zur Website, über die das zertifizierte Referenzmaterial erhältlich ist, zu aktualisieren.

(4) Die Änderung des Lieferanten des Referenzmaterials für genetisch veränderten Mais der Sorte MIR162 sollte in das Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 eingetragen werden.

(5) Die vorgeschlagenen Änderungen an den Zulassungsbeschlüssen sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(6) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/60

Im Anhang erhält Buchstabe d Nummer 3 folgende Fassung:

"3. Referenzmaterial: AOCS 0512 (für MON-87427-7) und AOCS 0906 (für MON-89Ø34-3), erhältlich bei der American Oil Chemists Society unter https://www.aocs.org/crm, und ERM®-BF415 (für MON-ØØ6Ø3-6) und ERM®-BF446 (für SYN-IR162-4), erhältlich bei der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission unter https://crm.jrc.ec.europa.eu/

Artikel 2 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/61

Im Anhang erhält Buchstabe d Nummer 3 folgende Fassung:

"3. Referenzmaterial: AOCS 0512 (für MON-87427-7), AOCS 0709 (für MON-8746Ø-4) und AOCS 0906 (für MON-89Ø34-3), erhältlich bei der American Oil Chemists Society unter https://www.aocs.org/crm, und ERM®-BF415 (für MON-ØØ6Ø3-6) und ERM®-BF446 (für SYN-IR162-4), erhältlich bei der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission unter https://crm.jrc.ec.europa.eu/

Artikel 3 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/65

Im Anhang erhält Buchstabe d Nummer 3 folgende Fassung:

"3. Referenzmaterial: AOCS 0512 (für MON-87427-7), AOCS 0906 (für MON-89Ø34-3) und AOCS 0215 (für MON-87411-9), erhältlich bei der American Oil Chemists Society unter https://www.aocs.org/crm, und ERM®-BF446 (für SYN-IR162-4), erhältlich bei der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission unter https://crm.jrc.ec.europa.eu/

Artikel 4 Adressat

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