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Regelwerk, EU 2023, Lebensmittel, Natur/Tierschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/2091 der Kommission vom 28. September 2023 zur Festlegung von Vorschriften für die Anwendung der Verordnung (EU) 2023/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an den Eingang nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs von Sendungen mit Knollen von Solanum tuberosum L. (Pflanzkartoffeln) zum Anpflanzen, ihre Verwendung in Nordirland und das Muster für das Pflanzengesundheitsetikett für Pflanzkartoffeln

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 241 vom 29.09.2023 S. 111)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/1231 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2023 mit besonderen Vorschriften für den Eingang nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs von bestimmten Sendungen mit Einzelhandelswaren, zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzkartoffeln, Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden, sowie für die Verbringung bestimmter Heimtiere nach Nordirland zu anderen als Handelszwecken 1, insbesondere auf Artikel 11 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) 2023/1231 enthält besondere Vorschriften unter anderem für den Eingang nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs von Sendungen mit Knollen von Solanum tuberosum L. zum Anpflanzen (Pflanzkartoffeln), die in Verkehr gebracht werden sollen.

(2) Insbesondere sieht Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1231 vor, dass der Eingang von Sendungen mit Pflanzkartoffeln zum Inverkehrbringen aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland dann besonderen Vorschriften und dem Erfordernis eines Pflanzengesundheitsetiketts unterliegt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, einschließlich schriftlicher Garantien, die das Vereinigte Königreich gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe f der genannten Verordnung vorlegen muss.

(3) Die schriftlichen Garantien müssen gewährleisten, dass ein Verfahren zur Registrierung und Ermächtigung von Unternehmern besteht, einschließlich amtlicher Verfahren zur Sicherstellung der Befolgung der Verordnung (EU) 2023/1231 und zur Ahndung von Verstößen, dass amtliche Kontrollen von Sendungen mit Pflanzkartoffeln in den gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen (im Folgenden "SPS") Inspektionseinrichtungen der ersten Ankunft in Nordirland, die die Anforderungen in Anhang II der genannten Verordnung erfüllen, gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 durchgeführt werden und dass amtliche Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden, die den Weg der Verbringung dieser Sendungen von den SPS-Inspektionseinrichtungen der ersten Ankunft in Nordirland an ihren Bestimmungsort in Nordirland nachverfolgen, um sicherzustellen, dass diese Sendungen anschließend nicht in einen Mitgliedstaat verbracht werden.

(4) Das Vereinigte Königreich erklärt in seinen Schreiben vom 4., 11. und 15. September 2023, dass das Verfahren für die Ermächtigung und Registrierung von Unternehmern in anderen Teilen des Vereinigten Königreichs als Nordirland und in Nordirland nun besteht und dass die amtlichen Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass diese Unternehmer die Verordnung (EU) 2023/1231 befolgen und dass Verstöße geahndet werden, zum 1. Oktober 2023 angenommen und umgesetzt sein werden.

(5) Das Vereinigte Königreich erklärt in seinen Schreiben vom 4., 11. und 15. September 2023 ferner, dass SPS-Inspektionseinrichtungen der ersten Ankunft in Nordirland die Anforderungen in Anhang II Teil 1 der Verordnung (EU) 2023/1231 am 1. Oktober 2023 erfüllen werden und dass diese Sendungen in SPS-Inspektionseinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 amtlich kontrolliert werden.

(6) Das Vereinigte Königreich erklärt in seinem Schreiben vom 4. September 2023 außerdem, dass ab dem 1. Oktober 2023 amtliche Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden, um den Weg der Verbringung dieser Sendungen von den SPS-Inspektionseinrichtungen der ersten Ankunft in Nordirland an ihren Bestimmungsort in Nordirland nachzuverfolgen.

(7) Vom 11. bis zum 14. September 2023 haben die Kommissionsdienststellen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1231 in Nordirland eine Kontrolle durchgeführt, um die Einhaltung der Anforderungen in Anhang II Teil 1

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(Stand: 06.10.2023)

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