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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. L 226 vom 14.09.2023 S. 104)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Der Rat hat am 13. März 2023 den Beschluss (GASP) 2023/572 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert werden.

(3) Angesichts der andauernden Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, sollte der Beschluss 2014/145/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden.

(4) Auf der Grundlage einer Überprüfung der einzelnen Benennungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP durch den Rat sollten die Angaben zu 140 Personen und 41 Organisationen aktualisiert werden. Darüber hinaus sollten die Einträge für eine verstorbene Person sowie drei weitere Personen aus dem genannten Anhang gestrichen werden.

(5) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

"Dieser Beschluss gilt bis zum 15. März 2024."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. September 2023.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16).

2) Beschluss (GASP) 2023/572 des Rates vom 13. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 75 I vom 14.03.2023 S. 134).


.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP

1. werden die Einträge zu den folgenden Personen gestrichen:

2. erhalten die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen und Organisationen folgende Fassung:

=> als P DF-Datei öffnen


ENDE

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(Stand: 14.09.2023)

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