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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2023/1592 des Rates vom 3. August 2023 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine

(ABl. LI 195 vom 03.08.2023 S. 31)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 15. Oktober 2012 den Beschluss 2012/642/GASP angenommen.

(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Belarus und dessen Beteiligung an der Aggression Russlands gegen die Ukraine sollten 38 Personen und drei Organisationen in die in Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden.

(3) Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 3. August 2023.

1) ABl. L 285 vom 17.10.2012 S. 1.

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses 2012/642/GASP wird wie folgt geändert:

1. In der Tabelle mit der Überschrift " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 1" werden folgende natürliche Personen hinzugefügt:

=> als PDF öffnen

2. Folgende Einträge werden unter " B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1" hinzugefügt:

=> als PDF öffnen


ENDE

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