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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1564 des Rates vom 28. Juli 2023 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

(ABl. LI 190 vom 28.07.2023 S. 9)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 des Rates vom 18. Juli 2005 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 18. Juli 2005 die Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 angenommen.

(2) Nach einer Bewertung der maßgebenden Umstände und angesichts der ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo ist der Rat der Auffassung, dass neun Personen in die in Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 enthaltene Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen aufgenommen werden sollten.

(3) Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang Ia der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2023.

1) ABl. L 193 vom 23.07.2005 S. 1.

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang Ia Abschnitt A ("Personen") der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 aufgenommen:

Personen

Name(n) Angaben zur Identität Gründe für die Aufnahme in die Liste Datum der Aufnahme in die Liste
"18. Bernard Maheshe BYAMUNGU alias Tiger One
Funktion/Rang: Brigadegeneral der M23/ARC, Stellvertretender Befehlshaber für Operationen
Geburtsdatum: 10.10.1974
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Bernard Byamungu hat als Brigadegeneral und Stellvertretender Befehlshaber für Operationen dieser im Osten der Demokratischen Republik Kongo operierenden, nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe eine führende Position im militärischen Flügel der Bewegung des 23. März/kongolesischen Revolutionsarmee (M23/ARC) inne.
Die M23/ARC ist für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit im Osten der Demokratischen Republik Kongo und für schwere Menschenrechtsverletzungen in dem Land verantwortlich - insbesondere aufgrund der von ihr verübten Anschläge auf Zivilisten und die kongolesischen Streitkräfte (FARDC), von Tötungen, Folterungen, Vergewaltigungen und Verschleppungen zur Zwangsarbeit, darunter eine Reihe von Tötungen von Zivilisten in der Stadt Kishese am 29. November 2022.
Aufgrund seiner Führungsposition in der M23/ARC ist Bernard Byamungu daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen. Er ist auch verantwortlich für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo.
28.7.2023
19. Michel RUKUNDA alias Makanika
Funktion/Rang: Befehlshaber und militärischer Anführer der bewaffneten Gruppe Twirwaneho in Süd-Kivu
Geburtsdatum: 12.9.1974
Geburtsort: Minembwe, Süd-Kivu, Demokratische Republik Kongo
Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo
Geschlecht: männlich
Michel Rukunda war Oberst der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und ist jetzt der Befehlshaber und militärische Anführer der in Süd-Kivu operierenden nichtstaatlichen bewaffneten Gruppe Twirwaneho, die für sich beansprucht, die Gemeinschaft der Banyamulenge zu vertreten.
Die Twirwaneho ist für die Fortdauer des bewaffneten Konflikts, der Instabilität und der Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo und für schwere Menschenrechtsverletzungen in dem Land verantwortlich - insbesondere aufgrund der freiwilligen oder erzwungenen Rekrutierung von Kindersoldaten für die Kampfhandlungen, aufgrund von Anschlägen auf Zivilisten und die kongolesischen Streitkräfte (FARDC) sowie von Tötungen, darunter die Anschläge auf Zivilisten in dem Dorf Mikenge vom November 2021, bei denen mindestens sechs Menschen ums Leben kamen.
Außerdem war Michel Rukunda unmittelbar an der militärischen Ausbildung von Rekruten und dem Einsatz von Kindern, unter anderem als bewaffnete Begleiter, beteiligt.

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