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Durchführungsverordnung (EU) 2023/1497 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
(ABl. LI 183 vom 20.07.2023 S. 19)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 1, insbesondere auf Artikel 4i,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.
(2) Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gab am 31. Januar 2023 eine Erklärung im Namen der Union ab und verurteilte darin aufs Schärfste den Sturz der demokratisch gewählten Regierung Myanmars durch die Streitkräfte Myanmars unter eklatanter Verletzung des Willens der Bevölkerung, den diese in den allgemeinen Wahlen vom 8. November 2020 zum Ausdruck gebracht hatte. Durch diese unrechtmäßige Handlung wurde der Übergang des Landes zur Demokratie umgekehrt, mit katastrophalen humanitären, sozialen, sicherheitsbezogenen, wirtschaftlichen und menschenrechtlichen Folgen.
(3) Die Union ist nach wie vor zutiefst besorgt über die anhaltende Eskalation der Gewalt und die Entwicklung hin zu einem lang anhaltenden Konflikt mit regionalen Auswirkungen. Die Union verurteilt die anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen durch die Streitkräfte Myanmars, einschließlich Folter, die sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, die Verfolgung der Akteure der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsverteidigern und Journalisten und die Angriffe auf die Zivilbevölkerung, einschließlich der ethnischen und religiösen Minderheiten.
(4) Da keine raschen Fortschritte in Bezug auf die Lage in Myanmar/Birma erzielt wurden, hat die Union mehrfach ihre Bereitschaft erklärt, weitere restriktive Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und für die schweren Menschenrechtsverletzungen in diesem Land verantwortlich sind.
(5) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten sechs Personen und eine Organisation in die in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahme unterliegen, aufgenommen werden.
(6) Die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2023.
Anhang |
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird wie folgt geändert:
1. Folgende Einträge werden in der Liste mit der Überschrift " A. Liste der in Artikel 4a genannten natürlichen Personen" hinzugefügt:
Name | Angaben zur Identität | Begründung | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"94. | Aung Kyaw Min | Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma; Geburtsdatum: ca. 1958; Geburtsort: Myanmar/Birma; Geschlecht: männlich; Position: Mitglied des Staatsverwaltungsrats |
Aung Kyaw Min ist seit dem 1. Februar 2023 Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC). Er ist auch ehemaliger Ministerpräsident des Bundesstaats Rakhine. Der SAC wird von Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing geleitet, der am 1. Februar 2021 die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates übernahm und die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats hinderte. Als Mitglied des SAC ist Aung Kyaw Min unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma. Darüber hinaus hat der SAC Beschlüsse erlassen, durch die das Recht auf freie Meinungsäußerung einschließlich des Zugangs zu Informationen und das Recht auf friedliche Versammlung eingeschränkt werden. Die unter der Kontrolle des SAC stehenden Streitkräfte und Behörden haben seit dem 1. Februar 2021 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, indem sie zivile und unbewaffnete Demonstranten getötet haben und die Versammlungs- und Meinungsfreiheit eingeschränkt haben. |
(Stand: 21.07.2023)
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