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Regelwerk, EU 2023, Immissionsschutz/ Klimaschutz - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1318 der Kommission vom 28. Juni 2023 zur Berichtigung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1953 über die unter die Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Treibhausgasemissionen für jeden Mitgliedstaat für das Jahr 2020

(ABl. L 163 vom 29.06.2023 S. 7)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG 1, insbesondere auf Artikel 19 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach der Annahme des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1953 der Kommission 2 stellte die Kommission fest, dass im Anhang die Menge der unter die Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 fallenden Treibhausgasemissionen für das Vereinigte Königreich falsch angegeben ist.

(2) Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit muss der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1953 berichtigt werden.

(3) Dieser Beschluss sollte am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten, damit die in den Artikeln 73b und 73g der Verordnung (EU) Nr. 389/2013 der Kommission 4 vorgesehenen Verfahrensschritte vor dem 9. September 2023, dem Tag, an dem der Erfüllungszeitraum des zweiten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls endet, durchgeführt werden können

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

In der Tabelle im Anhang des Beschlusses (EU) 2022/1953 wird in der zweiten Spalte der Zeile für das Vereinigte Königreich die Zahl "298.936.220" durch die Zahl "296.123.996" ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 28. Juni 2023

1) ABl. L 165 vom 18.06.2013 S. 13.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1953 der Kommission vom 7. Oktober 2022 über die unter die Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Treibhausgasemissionen für jeden Mitgliedstaat für das Jahr 2020 (ABl. L 269 vom 17.10.2022 S. 17).

3) Entscheidung Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen mit Blick auf die Erfüllung der Verpflichtungen der Gemeinschaft zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 (ABl. L 140 vom 05.06.2009 S. 136).

4) Verordnung (EU) Nr. 389/2013 der Kommission vom 2. Mai 2013 zur Festlegung eines Unionsregisters gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Entscheidungen Nr. 280/2004/EG und Nr. 406/2009/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 920/2010 und (EU) Nr. 1193/2011 der Kommission (ABl. L 122 vom 03.05.2013 S. 1).


ENDE

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