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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/1035 des Rates vom 25. Mai 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

(ABl. L 139 vom 26.05.2023 S. 49)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP 1 angenommen.

(2) Am 30. Mai 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/849 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2023 verlängert wurden.

(3) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2024 verlängert werden.

(4) Die Einträge zu zwei verstorbenen Personen sollten von der Liste in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen werden. Die Einträge zu 19 natürlichen Personen in dieser Liste sollten auf den neuesten Stand gebracht und geändert werden.

(5) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 34 erhält folgende Fassung:

" Artikel 34

Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2024. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 25. Mai 2023.

1) Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. L 147 vom 01.06.2013 S. 14).

2) Beschluss (GASP) 2022/849 des Rates vom 30. Mai 2022 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 148 vom 31.05.2022 S. 52).

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt " A. Personen" werden die folgenden zwei Einträge gestrichen:

122. Dr. Fayssal ABBAS;

161. Dr. Mohamad Zafer MOHABAK.

2. In Abschnitt " a Personen" erhalten die Einträge 5, 8, 12, 50, 51, 74, 107, 119, 120, 121, 192, 271, 284, 285, 290, 291, 324, 325 und 326 folgende Fassung:

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ENDE

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