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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1027 des Rates vom 25. Mai 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

(ABl. L 139 vom 26.05.2023 S. 1)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 1, insbesondere auf Artikel 32,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien angenommen.

(2) Nach Überprüfung dieser Maßnahmen sollten die Einträge zu zwei verstorbenen Personen von der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gestrichen werden. Die Einträge zu 19 natürlichen Personen in dieser Liste sollten auf den neuesten Stand gebracht und geändert werden.

(3) Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 25. Mai 2023.

1) ABl. L 16 vom 19.01.2012 S. 1.

.

Anhang

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt " A. Personen" werden die folgenden zwei Einträge gestrichen:

122. Dr. Fayssal ABBAS;

161. Dr. Mohamad Zafer MOHABAK.

2. In Abschnitt " A. Personen" erhalten die Einträge 5, 8, 12, 50, 51, 74, 107, 119, 120, 121, 192, 271, 284, 285, 290, 291, 324, 325 und 326 folgende Fassung:

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ENDE

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(Stand: 26.05.2023)

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