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Regelwerk, EU 2023, Immissionsschutz - EU Bund

Richtlinie (EU) 2023/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG in Bezug auf den Beitrag des Luftverkehrs zum gesamtwirtschaftlichen Emissionsreduktionsziel der Union und die angemessene Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 130 vom 16.05.2023 S. 115)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 192 Absatz 1,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 wurde ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union geschaffen, um kosteneffizient und wirtschaftlich auf eine Verringerung von Treibhausgasemissionen hinzuwirken. Mit der Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 5 wurden Luftverkehrstätigkeiten in das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) aufgenommen. Die Europäische Union ist dafür zuständig, das EU-EHS auf alle Flüge auszuweiten, die von einem Flugplatz starten oder auf einem Flugplatz landen, der sich in einem Mitgliedstaat befindet.

(2) Der Umweltschutz ist eine der wichtigsten Herausforderungen für die Union und die übrige Welt. Das Übereinkommen von Paris 6, das am 12. Dezember 2015 im Rahmen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) angenommen wurde, (im Folgenden "Übereinkommen von Paris") trat am 4. November 2016 in Kraft. Die Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris haben vereinbart, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur deutlich unter 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Diese Verpflichtung wurde durch die Annahme des Klimapakts von Glasgow am 13. November 2021 im Rahmen des UNFCCC verstärkt, in dem die als Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris dienende Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC anerkennt, dass die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels erheblich verringern würde, und diese Parteien sich verpflichteten, ihre Zielvorgaben für 2030 bis Ende 2022 zu verschärfen, um die Klimamaßnahmen in diesem kritischen Jahrzehnt zu beschleunigen und die Lücke zwischen der Zielvorgabe von 1,5 °C und der tatsächlichen Umsetzung zu schließen. Damit die Ziele des Übereinkommens von Paris erreicht werden können, müssen alle Wirtschaftssektoren, einschließlich der internationalen Luftfahrt, zur Verringerung von Treibhausgasemissionen beitragen.

(3) Auf den Luftverkehr entfallen 2 bis 3 % der weltweiten CO2-Emissionen, und die gesamten Klimaauswirkungen des Luftverkehrs sind mindestens doppelt so hoch wie die Auswirkungen seiner CO2-Emissionen allein. Der Luftverkehr ist nach dem Straßenverkehr die zweitgrößte Quelle für die Klimaauswirkungen des Verkehrs. Im Jahr 2022 prognostizierte Eurocontrol einen Anstieg der europäischen Luftverkehrstätigkeit bis 2050 um 44 % im Vergleich zu 2019. Das Erfordernis, Maßnahmen zur Verringerung der CO2-Emissionen zu ergreifen, wird zunehmend dringlicher, wie der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimaänderungen in seinen letzten Berichten vom 7. August 2021 mit dem Titel "Climate change 2021: The Physical Science Basis" (Klimawandel 2021: Naturwissenschaftliche Grundlage), vom 28. Februar 2022 mit dem Titel "Climate Change 2022: Impacts, Adaptation and Vulnerability" (Klimawandel 2022: Folgen, Anpassung und Verwundbarkeit) und vom 4. April 2022 mit dem Titel "Climate Change 2022: Mitigation of Climate Change" (Klimawandel 2022: Eindämmung des Klimawandels) festgestellt hat. In diesem Bericht vom 4. April 2022 wird die internationale Luftfahrt als Sektor identifiziert, in dem im Rahmen von Branchenvereinbarungen Klimaschutzziele festgelegt wurden, die weit hinter dem zurückbleiben, was erforderlich wäre, um das langfristige Temperaturziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen. Die Union sollte sich daher diesem dringenden Handlungsbedarf stellen, indem sie ihre Anstrengungen verstärkt und bei der Bekämpfung des Klimawandels international eine Führungsrolle übernimmt.

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(Stand: 23.05.2023)

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