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Regelwerk, EU 2023, Chemikalien - EU Bund

Verordnung (EU) 2023/923 der Kommission vom 3. Mai 2023 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Blei und seine Verbindungen in PVC

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 123 vom 08.05.2023 S. 1)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ( REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission 1, insbesondere auf Artikel 68 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 16. Dezember 2016 reichte die Europäische Chemikalienagentur (im Folgenden die "Agentur") auf Ersuchen der Kommission ein Dossier 2 gemäß Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (im Folgenden " Anhang-XV-Dossier") ein, aus dem hervorgeht, dass die Freisetzung von Blei aus Erzeugnissen aus Polymeren oder Copolymeren des Vinylchlorids ("PVC"), die Bleistabilisatoren enthalten, während ihres Lebenszyklus direkt und indirekt zur Bleiexposition des Menschen beiträgt. Die Agentur schlug im Anhangs-XV-Dossier vor, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Blei in aus PVC hergestellten Erzeugnissen zu beschränken, wenn die Bleikonzentration 0,1 Gew.-% oder mehr des PVC-Materials beträgt. Da Bleiverbindungen PVC in Konzentrationen von weniger als ca. 0,5 % des Gewichts des PVC nicht wirksam stabilisieren können, sollte der vorgeschlagene Konzentrationsgrenzwert sicherstellen, dass das vorsätzliche Hinzufügen von Bleiverbindungen als Stabilisatoren während der PVC-Mischungsherstellung in der Union nicht mehr erfolgt. Darüber hinaus nahm die Agentur in das Anhang-XV-Dossier eine Reihe von Ausnahmen von dieser vorgeschlagenen Beschränkung auf, insbesondere für PVC-Erzeugnisse, die rückgewonnenes PVC enthalten."Rückgewonnen" wird im Einklang mit der Definition von "stoffliche Verwertung" in Artikel 3 Nummer 15a der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 verwendet.

(2) Blei ist ein toxischer Stoff, der die Entwicklung des Nervensystems beeinflusst, eine chronische Nierenerkrankung verursacht und nachteilige Auswirkungen auf den Blutdruck hat. Obwohl kein Schwellenwert für die Auswirkungen auf die Entwicklung des Nervensystems bei Kindern und für Niereneffekte festgelegt wurde, liegt nach Angaben der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit die derzeitige Exposition des Menschen gegenüber Blei aus Lebensmitteln und anderen Quellen immer noch über den tolerierbaren Expositionsgrenzwerten und wirkt sich negativ auf die Entwicklung des Nervensystems bei Kindern aus 4.

(3) Bleistabilisatoren erhöhen die thermische Stabilität von PVC während der Compoundierung und bei der Herstellung von Erzeugnissen. Außerdem schützen sie PVC vor fotochemischem Abbau. Die Industrie in der Union ließ die Verwendung von Bleistabilisatoren bei der PVC-Compoundierung und bei der Herstellung von PVC-Erzeugnissen freiwillig auslaufen und teilte mit, dass dieser Prozess 2015 erfolgreich abgeschlossen wurde 5. PVC-Erzeugnisse, die Blei enthalten, insbesondere Bauprodukte, haben eine lange Nutzungsdauer, bei der ihre Verwendung mehrere Jahrzehnte übersteigt, nach deren Ablauf sie als Abfall entsorgt werden und dem Recycling unterzogen werden können, wodurch möglicherweise über das rückgewonnene PVC-Material wieder Blei in Erzeugnisse gebracht wird. Das Anhang-XV-Dossier zeigte, dass aufgrund der schrittweisen Einstellung der Verwendung von Bleistabilisatoren in der Union 90 % der geschätzten Gesamtemissionen von Blei aus PVC-Erzeugnissen in der Union im Jahr 2016 auf eingeführte PVC-Erzeugnisse zurückzuführen waren.

(4) Um die Durchsetzung der vorgeschlagenen Beschränkung zu erleichtern, sollte jegliches Blei in PVC ungeachtet seiner beabsichtigten Funktion beschränkt werden.

(5) Am 5. Dezember 2017 nahm der Ausschuss für Risikobeurteilung der Agentur (im Folgenden "RAC") seine endgültige Stellungnahme 6 an und gelangte zu dem Schluss, dass die von der Agentur vorgeschlagene Beschränkung die angemessenste unionsweite Maßnahme ist, um die festgestellten Risiken aufgrund von Bleiverbindungen, die als Stabilisatoren in PVC-Erzeugnissen enthalten sind, im Hinblick auf eine wirksame Verringerung solcher Risiken sowie die praktische Anwendbarkeit und Überwachbarkeit anzugehen.

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(Stand: 09.05.2023)

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