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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/811 des Rates vom 13. April 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. L 101 vom 14.04.2023 S. 67)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Der Rat hat am 13. März 2023 den Beschluss (GASP) 2023/572 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert wurden.

(3) Der Rat hat neue Informationen zu bestimmten Personen erhalten, die restriktiven Maßnahmen unterliegen und im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführt sind. Auf der Grundlage dieser Informationen sollten die Einträge zu 35 Personen aktualisiert werden.

(4) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. April 2023.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16).

2) Beschluss (GASP) 2023/572 des Rates vom 13. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 75 I vom 14.03.2023 S. 134).

.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP "Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 1 und Artikel 2" erhalten die Einträge 92, 720, 723, 728, 879, 1172, 1348, 1349 bis 1359, 1361 bis 1364 und 1366 bis 1378 folgende Fassung:

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ENDE

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(Stand: 14.04.2023)

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