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Beschluss (GASP) 2023/811 des Rates vom 13. April 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
(ABl. L 101 vom 14.04.2023 S. 67)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.
(2) Der Rat hat am 13. März 2023 den Beschluss (GASP) 2023/572 2 angenommen, mit dem die im Beschluss 2014/145/GASP vorgesehenen Maßnahmen um weitere sechs Monate verlängert wurden.
(3) Der Rat hat neue Informationen zu bestimmten Personen erhalten, die restriktiven Maßnahmen unterliegen und im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgeführt sind. Auf der Grundlage dieser Informationen sollten die Einträge zu 35 Personen aktualisiert werden.
(4) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 13. April 2023.
2) Beschluss (GASP) 2023/572 des Rates vom 13. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 75 I vom 14.03.2023 S. 134).
Anhang |
Im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP "Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 1 und Artikel 2" erhalten die Einträge 92, 720, 723, 728, 879, 1172, 1348, 1349 bis 1359, 1361 bis 1364 und 1366 bis 1378 folgende Fassung:
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ENDE |
(Stand: 14.04.2023)
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