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Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/756 des Rates vom 13. April 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. LI 100 vom 13.04.2023 S. 4)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.

(3) Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 23. März 2023 den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt. Der Europäische Rat hat ferner bekräftigt, dass die Union nach wie vor entschlossen ist, den kollektiven Druck auf Russland aufrechtzuerhalten und zu erhöhen, auch durch weitere restriktive Maßnahmen.

(4) Angesichts der sehr ernsten Lage ist der Rat der Ansicht, dass zwei Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(5) Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.

(6) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 13. April 2023.

1) Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.03.2014 S. 16).

.

Anhang

Die folgenden Organisationen werden in die Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP aufgenommen:

Name Angaben zur Identifizierung Begründung Datum der Aufnahme in die Liste
"210. Wagner Group (Wagner-Gruppe)
(Russisch:)
alias
Vagner Group
PMC Wagner
Liga
League
Verbundene Personen: Dimitriy Utkin; Yevgeniy Prigozhin Die Wagner Group ist eine in Russland ansässige private militärische Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die 2014 als Nachfolgeorganisation des Slawischen Korps gegründet wurde. Sie wird von Dimitriy Utkin geleitet und von Yevgeniy Prigozhin finanziert. Die Wagner Group finanziert und realisiert ihre Operationen durch die Gründung lokaler Organisationen und mit der Unterstützung der lokalen Regierungen. Die Wagner Group führte die Angriffe auf die ukrainischen Städte Soledar und Bachmut im Januar 2023 an und ist aktiv am Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beteiligt. Damit ist die Wagner Group für die materielle Unterstützung von Handlungen verantwortlich, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. 13.4.2023
211. RIa FAN
alias
FNa
Federal News Agency LLC
RIa FNA
Ort der Registrierung: Sankt Petersburg, Russische Föderation
Registrierungsdatum: 11.5.2014
Website:
www.riafan.ru
Verbundene Person: Yevgeniy Prigozhin
Verbundene Organisationen: Patriot Media Group, Wagner Group
RIa FAN ist Teil der Patriot Media Group, einer russischen Medienorganisation, in deren Kuratorium Yevgeniy Prigozhin den Vorsitz führt. RIa FAN ist an der Verbreitung von regierungsfreundlicher Propaganda und Desinformation über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beteiligt. RIa FAN bezeichnet den fortdauernden Angriffskrieg gegen die Ukraine als Mission gegen 'ukrainische Nazis' der Ukraine und fördert die Handlungen der Wagner Group. Daher unterstützt RIa FAN maßgeblich Handlungen und politische Maßnahmen, die die territoriale Unversehrtheit, die Souveränität und die Unabhängigkeit der Ukraine untergraben und bedrohen. Darüber hinaus ist RIa FAN mit der Patriot Media Group verbunden. 13.4.2023"

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