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Regelwerk, EU 2023, Lebensmittel - Futtermittel

Durchführungsverordnung (EU) 2023/257 der Kommission vom 6. Februar 2023 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1412 zur Zulassung von ätherischem Ylang-Ylang-Öl von Cananga odorata (Lam) Hook f. & Thomson als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 35 vom 07.02.2023 S. 19)



Ergänzende Informationen
Liste der VO'en zur Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Ätherisches Ylang-Ylang-Öl wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1412 der Kommission 2 für die Dauer von zehn Jahren als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten zugelassen.

(2) Bei der in Artikel 2 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1412 genannten Übergangsmaßnahme wurde für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere ein falsches Datum angegeben.

(3) Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1412 sollte daher entsprechend berichtigt werden.

(4) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Artikel 2 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1412 erhält folgende Fassung:

"(3) Misch- und Einzelfuttermittel, die den im Anhang beschriebenen Stoff enthalten und vor dem 11. September 2024 gemäß den vor dem 11. September 2022 geltenden Bestimmungen hergestellt und gekennzeichnet werden, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn sie für nicht zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere bestimmt sind."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 6. Februar 2023

1) ABl. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2022/1412 der Kommission vom 19. August 2022 zur Zulassung von ätherischem Ylang-Ylang-Öl von Cananga odorata (Lam) Hook f. & Thomson als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten (ABl. L 217 vom 22.08.2022 S. 1).


ENDE

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(Stand: 07.02.2023)

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