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Delegierte Verordnung (EU) 2023/166 der Kommission vom 26. Oktober 2022 zur Berichtigung der französischen Sprachfassung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 24 vom 26.01.2023 S. 1)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die französische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält in Anhang III Abschnitt I Kapitel IV Nummer 18 Buchstabe a Ziffer ii einen Fehler in Bezug auf das Fehlen einer Verpflichtung, Mägen zu leeren, zu brühen oder zu reinigen.
(2) Die französische Sprachfassung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen
- hat folgende Verordnung erlassen:
(Betrifft nicht die deutsche Fassung)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 26. Oktober 2022
ENDE |
(Stand: 31.01.2023)
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