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Regelwerk, EU 2023, Natur/Tierschutz - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2023/56 der Kommission vom 19. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich spezifischer technischer Maßnahmen für Rote Fleckbrasse (Pagellus bogaraveo) in den ICES-Untergebieten 6 bis 8

(ABl. L 5 vom 06.01.2023 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 15 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EU) 2019/1241 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen (im Folgenden "Verordnung über technische Maßnahmen") ist am 14. August 2019 in Kraft getreten. In den Anhängen VI und VII der genannten Verordnung sind spezifische regionale technische Maßnahmen für die nordwestlichen Gewässer und die südwestlichen Gewässer der Unionsgewässer festgelegt.

(2) Belgien, Spanien, Frankreich, Irland und die Niederlande (im Folgenden die "Mitgliedstaaten der nordwestlichen Gewässer") haben ein direktes Bewirtschaftungsinteresse an den Fischereien in den nordwestlichen Gewässern; Belgien, Spanien, Frankreich, die Niederlande und Portugal (im Folgenden die "Mitgliedstaaten der südwestlichen Gewässer") haben ein direktes Bewirtschaftungsinteresse an den Fischereien der südwestlichen Gewässer. Am 5. März 2021 legten die beiden regionalen Gruppen zwei gemeinsame Empfehlungen vor, in denen Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands von Roter Fleckbrasse (Pagellus bogaraveo) vorgeschlagen wurden, für die der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) für den Zeitraum 2021-2022 ein Nullfang-Gutachten für die ICES-Untergebiete 6 bis 8 abgegeben hatte 2. Im März 2022 legten die Mitgliedstaaten aktualisierte Fassungen dieser gemeinsamen Empfehlungen vor, in denen eine Verlängerung des vorgeschlagenen Enddatums für bestimmte Maßnahmen vorgeschlagen wurde.

(3) Der Beirat für die nordwestlichen Gewässer und der Beirat für die südwestlichen Gewässer wurden im März 2021 bzw. im Februar 2021 zu diesen gemeinsamen Empfehlungen konsultiert.

(4) Der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei (STECF) bewertete die gemeinsamen Empfehlungen und die von den Mitgliedstaaten der nordwestlichen Gewässer und der Mitgliedstaaten der südwestlichen Gewässer vorgelegten Nachweise auf seiner Plenartagung im Mai 2021 3. In diesen gemeinsamen Empfehlungen wird vorgeschlagen, die Art der technischen Maßnahmen zu erweitern, die zuvor von Frankreich und Spanien auf nationaler Ebene ergriffen und vom STECF auf seinen Plenartagungen im April 2019 4 und Juni 2019 5 bewertet wurden, um sie in den Meeresbecken der nordwestlichen und südwestlichen Gewässer anwendbar zu machen.

(5) Die Sachverständigengruppe "Fischerei und Aquakultur" (EGFA) wurde im Mai 2022 im schriftlichen Verfahren zu den gemeinsamen Empfehlungen konsultiert.

(6) In der gemeinsamen Empfehlung der Mitgliedstaaten der nordwestlichen Gewässer wird eine vorübergehende räumliche Schließung des Fangs von Roter Fleckbrasse für Schiffe unter französischer Flagge in den ICES-Untergebieten 6 und 7 vorgeschlagen. Der STECF 6 kam zu dem Schluss, dass die Bewirtschaftungsmaßnahme geeignet ist, die Fänge von Roter Fleckbrasse zu verringern, und dass die vorübergehende räumliche Schließung für die kommerzielle Fischerei mit der Laichzeit für diese Art zusammenfällt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten daher in die Verordnung (EU) 2019/1241 aufgenommen werden.

(7) In der gemeinsamen Empfehlung der Mitgliedstaaten in den südwestlichen Gewässern wird eine saisonale vorübergehende räumliche Schließung für die gewerbliche Fischerei und eine ganzjährige Schließung für die Freizeitfischerei in mehreren Gebieten vorgeschlagen. Die gemeinsame Empfehlung enthält auch eine zusätzliche saisonale Schließung für Schiffe unter französischer Flagge, die Rote Fleckbrasse im ICES-Untergebiet 8 befischen. Der STECF 7

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(Stand: 20.01.2023)

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