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Regelwerk, EU 2022, Naturschutz - EU Bund

Beschluss (EU) 2022/2572 des Rates vom 19. Dezember 2022 mit dem Ersuchen an die Kommission, eine Studie zur Ergänzung der Folgenabschätzung des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vorzulegen, und gegebenenfalls im Hinblick auf die Ergebnisse der Studie Folgemaßnahmen vorzuschlagen

(ABl. L 331 vom 27.12.2022 S. 6)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 241,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In seinen Schlussfolgerungen zur Strategie "Vom Hof auf den Tisch" vom 19. Oktober 2020 hat der Rat die in der Strategie festgelegten Reduktionsziele für Pestizide zur Kenntnis genommen und hervorgehoben, dass zur Verwirklichung dieses Ziels Anstrengungen der Mitgliedstaaten und sämtlicher Interessenträger sowie eine intensive Zusammenarbeit und Abstimmung erforderlich sind.

(2) Der Rat begrüßte ferner das Ziel der Kommission, die schädlichen Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt zu verringern, indem beispielsweise die Entwicklung umfassenderer Pflanzenschutzkonzepte auf der Grundlage der Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes unterstützt wird, und betonte in diesem Zusammenhang, wie wichtig es ist, angemessene und wissenschaftlich fundierte Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes und die Förderung des Einsatzes nachhaltiger alternativer Pflanzenschutzmittel und -methoden sicherzustellen.

(3) Darüber hinaus verwies er auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung 1 und forderte die Kommission auf, ihre Gesetzgebungsvorschläge auf gründliche Folgenabschätzungen zu stützen. Er erachtete es für notwendig, für Einheitlichkeit und Kohärenz zwischen den in der Strategie geplanten Maßnahmen und anderen damit zusammenhängenden politischen Maßnahmen und Strategien der Union zu sorgen. Der Rat unterstrich ferner, dass im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen, die in der Strategie vorgeschlagen werden, den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Aspekten nachhaltiger Lebensmittelsysteme angemessene Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, auch im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft der Union und der mit ihr zusammenhängenden Branchen.

(4) Die Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat am 22. Juni 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 vorgelegt. Mit dem Vorschlag soll ein ehrgeiziger Ansatz verfolgt werden, um den wachsenden gesellschaftlichen Bedenken im Zusammenhang mit der Verwendung und dem Risiko von Pestiziden und ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit Rechnung zu tragen. Er enthält neue Bestimmungen über die Verwendung von Pestiziden, alternativen nichtchemischen Schädlingsbekämpfungsmethoden und integriertem Pflanzenschutz. Mit dem Vorschlag werden rechtsverbindliche Reduktionsziele der Union von 50 % für die Verwendung von Pestiziden und das von ihnen ausgehende Risiko eingeführt, während die Mitgliedstaaten gleichzeitig verpflichtet werden, nationale Reduktionsziele festzulegen, um dieses Gesamtziel zu erreichen. Diese nationalen Ziele dürfen nur innerhalb der Parameter einer verbindlichen Formel von den 50%-Zielen der Union abweichen.

(5) Der Rat ist besorgt darüber, dass in der Folgenabschätzung, die dem Vorschlag beigefügt ist, die möglichen langfristigen Auswirkungen der vorgeschlagenen Verordnung auf die Ernährungssicherheit in der Union nicht berücksichtigt werden. Die Tatsache, dass die Folgenabschätzung vor dem Krieg in der Ukraine und der Energie-, Düngemittel- und Nahrungsmittelpreiskrise abgeschlossen wurde, bestätigt diese Bedenken weiter. Der Rat ist daher der Auffassung, dass zu einer Reihe von Indikatoren zusätzliche quantitative Analysen durchgeführt werden müssen, um festzustellen, ob die Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Vorschlags angepasst werden muss. Insbesondere ist der Rat der Auffassung, dass eine zusätzliche Analyse durchgeführt werden sollte, die die landwirtschaftliche Erzeugung in der Union, den erwarteten Rückgang der Erträge in der Union infolge der Verringerung und Beschränkung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die potenzielle Abhängigkeit von Lebens- und Futtermitteleinfuhren widerspiegelt. Der Rat ist ferner der Auffassung, dass eine eingehendere Analyse der Lage der kleinen und mittleren Betriebe und der Rentabilität entlang ihrer Lieferkette erforderlich wäre.

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