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Regelwerk, EU 2022, Chemikalien - EU Bund

Empfehlung (EU) 2022/2510 der Kommission vom 8. Dezember 2022 zur Schaffung eines europäischen Bewertungsrahmens für "inhärent sichere und nachhaltige" Chemikalien und Materialien

(ABl. L 325 vom 20.12.2022 S. 179)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im europäischen Grünen Deal 1 sind vier miteinander verknüpfte politische Ziele für den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft - nämlich Klimaneutralität, Schutz der Biodiversität, Kreislaufwirtschaft und Null-Schadstoff-Ziel für eine schadstofffreie Umwelt - festgelegt.

(2) Die EU-Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen 2 zielt darauf ab, die Finanzierung des Übergangs zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu unterstützen.

(3) In der Taxonomie-Verordnung 3 sind vier Bedingungen festgelegt, die eine Wirtschaftstätigkeit erfüllen muss, um als ökologisch nachhaltig zu gelten. Außerdem werden sechs Umweltziele festgelegt, unter anderem der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sowie die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.

(4) In der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit - Für eine schadstofffreie Umwelt 4 (im Folgenden "Chemikalienstrategie") kündigte die Kommission an, dass sie Kriterien für "inhärent sichere und nachhaltige" Chemikalien und Werkstoffe entwickeln wird. Die Kommission wird auch Anreize für die Mitgliedstaaten, die Industrie und andere Interessenträger schaffen, Innovationen zu priorisieren, durch die bedenkliche Stoffe 5 in allen Sektoren - Textilien, Lebensmittelkontaktmaterial, Informations- und Kommunikationstechnologien, Baustoffe, CO2-arme Mobilität, Batterien oder erneuerbare Energiequellen - weitestgehend substituiert werden können.

(5) In der vom Europäischen Parlament angenommenen Entschließung zur Chemikalienstrategie 6 wird betont, dass Kriterien dafür, dass Produkte auf Sicherheit und Nachhaltigkeit ausgelegt sind, entwickelt werden müssen, die dazu beitragen, Verschmutzungen zu verhindern und zu kontrollieren, die Rückverfolgbarkeit gefährlicher Chemikalien in Produkten zu verbessern und ihre Substitution durch sicherere und nachhaltigere Alternativen zu fördern. In den Schlussfolgerungen des Rates zur Chemikalienstrategie 7 vom 15. März 2021 wird die Kommission zudem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und nach Konsultation der Interessenträger rasch harmonisierte, klare und präzise Begriffsbestimmungen und, soweit angemessen, Kriterien oder Grundsätze für die Konzepte auszuarbeiten, die, wie etwa "inhärent sichere und nachhaltige" Chemikalien, für die wirksame Umsetzung der Chemikalienstrategie von entscheidender Bedeutung sind.

(6) Gemäß dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 8 wird die Kommission die Substitution und Beseitigung gefährlicher Stoffe durch Forschung und Innovation unterstützen.

(7) Wie im EU-Aktionsplan "Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden" 9 und im Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte 10 hervorgehoben wird, besteht die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass Materialien und Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus so inhärent sicher und nachhaltig wie möglich sind, sodass Materialkreisläufe nichttoxisch sind.

(8) In der EU-Strategie für nachhaltige und kreislauforientierte Textilien 11 wird für eine spezifische Branche erstmals auf inhärente Sicherheit und Nachhaltigkeit Bezug genommen. Wie in der Strategie betont wird, ist es von großer Bedeutung, Kriterien für "inhärent sichere und nachhaltige" Chemikalien und Materialien zu entwickeln, um die Industrie dabei zu unterstützen, bedenkliche Stoffe in Textilerzeugnissen zu ersetzen oder, falls dies nicht möglich ist, zu reduzieren.

(9) Die europäischen Bürgerinnen und Bürger sehen ebenfalls Handlungsbedarf. Gemäß einer 2020 durchgeführten Eurobarometer-Umfrage 12 sind 84 % der Europäerinnen und Europäer über die Auswirkungen von in Alltagsprodukten enthaltenen Chemikalien auf ihre Gesundheit besorgt und 90 % sorgen sich über deren Umweltwirkung.

(10) Derzeit wurden bereits mehrere hundert Stoffe als besonders besorgniserregende Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe ( REACH) 13 identifiziert, und eine noch viel größere Zahl von Stoffen könnte unter die Begriffsbestimmung fallen, die im Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte 14 für besorgniserregende Stoffe festgelegt ist.

(11) Für einen erfolgreichen Übergang zu "inhärent sicheren und nachhaltigen" Chemikalien und Materialien bedarf es eines gemeinsamen Verständnisses der Sicherheits- und Nachhaltigkeitsaspekte.

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(Stand: 27.12.2022)

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