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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel - EU Bund

Beschluss (EU) 2022/2391 des Rates vom 25. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates im Hinblick auf die Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl zu vertretenden Standpunkt

(ABl. L 316 vom 08.12.2022 S. 86)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Internationale Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden "Übereinkommen") wurde mit dem Beschluss (EU) 2019/848 des Rates 1 im Namen der Union geschlossen.

(2) Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Übereinkommens hat der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (im Folgenden "Rat der Mitglieder") zur Anwendung des Übereinkommens Entscheidungen zu treffen und Empfehlungen abzugeben.

(3) Auf seiner 116. Tagung vom 28. November bis zum 2. Dezember 2022 soll der Rat der Mitglieder einen Beschluss zur Änderung der Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl sowie einen Beschluss zur Aktualisierung einer Analysemethode für Wachse und Fettsäureethylester annehmen.

(4) Es ist zweckmäßig, den im Rat der Mitglieder im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt festzulegen, da die zu fassenden Beschlüsse für die Union im internationalen Handel mit den anderen Mitgliedern des Internationalen Olivenrates (im Folgenden "IOR") bindend sein werden und geeignet sein werden, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union, nämlich derjenigen über Vermarktungsnormen für Olivenöl, die von der Kommission gemäß Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 erlassen wurden, maßgeblich zu beeinflussen.

(5) Die vom Rat der Mitglieder zu erlassenden Beschlüsse betreffen die Streichung von Anhang 1 der Vermarktungsnorm und die Vereinfachung der Entscheidungsabläufe bezüglich Delta-7-Stigmasterol sowie die Aufnahme von Revision 3 der Methode zur Bestimmung von Wachsen und Fettsäureethylestern. Diese Beschlüsse wurden von wissenschaftlichen und technischen Sachverständigen für Olivenöl der Kommission und der Mitgliedstaaten ausführlich erörtert. Diese Beschlüsse werden zur internationalen Angleichung der Normen für Olivenöl beitragen und einen Rahmen bilden, der einen fairen Wettbewerb beim Handel mit Erzeugnissen des Olivenölsektors gewährleistet. Diese Beschlüsse sollten daher unterstützt werden.

(6) Falls die Annahme dieser Beschlüsse im Rat der Mitglieder auf dessen 116. Tagung zurückgestellt wird, da einige Mitglieder außerstande sind, ihre Zustimmung zu erteilen, sollte der Standpunkt zur Unterstützung der Annahme dieser Beschlüsse im Namen der Union im Rahmen eines möglichen Annahmeverfahrens durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel gemäß Artikel 10 Absatz 6 des Übereinkommens vertreten werden, sofern ein solches Verfahren vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates der Mitglieder im Juni 2023 eingeleitet wird.

(7) Die Überarbeitung der Vermarktungsnorm für Olivenöl und Oliventresteröl COI/T.15/NC Nr. 3/Rev. 19 könnte technische Anpassungen anderer Methoden oder Dokumente des IOR erfordern. Diese technischen Anpassungen sollten unterstützt werden.

(8) Zur Wahrung der Interessen der Union sollte die Kommission jedoch die Befugnis erhalten, zu beantragen, dass die Annahme der Beschlüsse zur Änderung der Vermarktungsnorm oder von Methoden bis zu einer späteren Tagung des Rates der Mitglieder zurückgestellt wird, wenn vor oder während der 116. Tagung neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt werden, die den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt beeinflussen dürften

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union im Rat der Mitglieder auf seiner 116. Tagung vom 28. November bis zum 2. Dezember 2022 oder im Rahmen eines vor der nächsten ordentlichen Tagung des Rates im Juni 2023 eingeleiteten Verfahrens zur Annahme von Beschlüssen durch den Rat der Mitglieder durch Schriftwechsel zu vertreten ist, besteht in Bezug auf die Überarbeitung der Vermarktungsnorm für Olivenöle und Oliventresteröle COI/T.15/NC Nr. 3/Rev. 19 darin, den Beschluss, Anhang 1 der Vermarktungsnorm zu streichen und die Entscheidungsabläufe bezüglich Delta-7-Stigmasterol zu vereinfachen, zu unterstützen, sowie in Bezug auf die Überarbeitung der Methode COI/T.20/Do. Nr. 28/Rev. 3 (Bestimmung des Gehalts an Wachsen und Fettsäureethylestern durch Kapillargaschromatografie) darin, den Beschluss über die Aufnahme einer alternativen Analysemethode und die Vornahme einiger geringfügiger Änderungen der bestehenden Methode zu unterstützen.

Artikel 2

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(Stand: 20.12.2022)

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