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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2022/1623 der Kommission vom 14. Juli 2022 zur Abweichung von der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 in Bezug auf den Wert der vermarkteten Erzeugung, die nationale Strategie und die Wiedereinziehung der finanziellen Unterstützung der Union für mehrjährige Verpflichtungen im Sektor Obst und Gemüse für das Jahr 2022 aufgrund der durch die russische Invasion der Ukraine verursachten Krise

(ABl. L 244 vom 21.09.2022 S. 5)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/mit Durchführungsbestimmungen der VO (EU) 1308/2013 in Bezug auf die/hinsichtlich ...


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 37 Buchstaben a und c und Artikel 173 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Aufgrund der derzeitigen Krise infolge der russischen Invasion der Ukraine am 24. Februar 2022, die kurz nach der COVID-19-Krise erfolgte, stehen Landwirtinnen und Landwirte in allen Mitgliedstaaten vor außergewöhnlichen Schwierigkeiten. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um auf die weitreichenden Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Störungen der Lieferketten und logistische Probleme, die durch die Invasion verursacht wurden, zu reagieren. Angesichts der langfristigen Unterbrechungen der Logistik- und Lieferketten dürften sich die schwerwiegenden Störungen in diesem Sektor fortsetzen und könnten sich möglicherweise sogar verschärfen. Aufgrund logistischer Probleme sind die Landwirtinnen und Landwirte in der EU anfällig für die durch diese Krise verursachten wirtschaftlichen Störungen, und sie sind derzeit mit finanziellen Schwierigkeiten und Liquiditätsproblemen konfrontiert.

(2) Anerkannte Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse waren in allen Mitgliedstaaten bei der Planung, Verwaltung und Durchführung der operationellen Programme mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Dies kann zur Folge haben, dass sich die Durchführung dieser operationellen Programme verzögert und Erzeugerorganisationen und Vereinigungen von Erzeugerorganisationen daher die für diese operationellen Programme insbesondere in der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 der Kommission 2 festgelegten unionsrechtlichen Anforderungen möglicherweise nicht einhalten. Die Erzeugerorganisationen sind auch anfällig für Unterbrechungen und Störungen aufgrund der russischen Invasion der Ukraine, und haben finanzielle Schwierigkeiten und Liquiditätsprobleme, die durch eine Unterbrechung der Lieferketten verursacht werden. Sie haben mit logistischen Problemen und Schwierigkeiten bei der Ernte ihrer Erzeugnisse infolge eines Mangels an Arbeitskräften zu kämpfen und haben aufgrund von Störungen der Lieferkette Schwierigkeiten, die Verbraucher zu erreichen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität der Erzeugerorganisationen und ihre Fähigkeit, operationelle Programme durchzuführen. Des Weiteren beeinflusst dies die Fähigkeit der Erzeugerorganisationen, Maßnahmen und Aktionen zur Bewältigung der Auswirkungen der Krise einzuführen.

(3) Wertverluste der vermarkteten Erzeugung im Sektor Obst und Gemüse infolge der russischen Invasion der Ukraine werden erhebliche Auswirkungen auf den Betrag der Unionsbeihilfe haben, den die Erzeugerorganisationen im Folgejahr erhalten, da dieser Betrag als Prozentsatz des Wertes der vermarkteten Erzeugung jeder einzelnen Erzeugerorganisation berechnet wird. Sollte es im Jahr 2022 aus Gründen im Zusammenhang mit der russischen Invasion der Ukraine zu einem erheblichen Wertverlust der vermarkteten Erzeugung kommen, würden die Erzeugerorganisationen Gefahr laufen, ihre Anerkennung als Erzeugerorganisation zu verlieren, da eines der Kriterien für diese Anerkennung darin besteht, dass ein bestimmter auf nationaler Ebene festgelegter Mindestwert der vermarkteten Erzeugung erreicht wird. Dadurch würde die langfristige Stabilität der Erzeugerorganisationen gefährdet. Verringert sich der Wert eines Erzeugnisses im Jahr 2022 aus Gründen im Zusammenhang mit der russischen Invasion der Ukraine um mindestens 35 % und liegt dies außerhalb der Verantwortung der Erzeugerorganisationen und entzieht sich ihrer Kontrolle, so sollte der Wert der vermarkteten Erzeugung für 2022 auf 100 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung für den vorangegangenen Zeitraum festgesetzt werden. Angesichts der weitreichenden wirtschaftlichen Auswirkungen der russischen Invasion der Ukraine auf den Sektor Obst und Gemüse reicht der in

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(Stand: 23.09.2022)

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