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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1618 der Kommission vom 19. September 2022 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 243 vom 20.09.2022 S. 90)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (" Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 230 Absatz 1 und Artikel 232 Absatz 1 und Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 müssen Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, um in die Union verbracht werden zu können, aus einem Drittland, Gebiet oder einer Zone bzw. einem Kompartiment derselben stammen, das bzw. die gemäß Artikel 230 Absatz 1 der genannten Verordnung gelistet ist.

(2) In der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission 2 sind die Tiergesundheitsanforderungen festgelegt, die Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. - im Fall von Aquakulturtieren - Kompartimenten derselben erfüllen müssen, um in die Union verbracht werden zu können.

(3) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission 3 werden die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben festgelegt, aus denen der Eingang in die Union der in den Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 fallenden Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist.

(4) Insbesondere sind in den Anhängen V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist, enthalten.

(5) Kanada hat der Kommission zwei Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in Alberta, Kanada, gemeldet, die am 28. Juli 2022 bzw. am 23. August 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt wurden.

(6) Kanada hat der Kommission zwei weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in Quebec, Kanada, gemeldet, die am 21. Juli 2022 bzw. am 1. August 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt wurden.

(7) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in der Nähe von Cullompton, Mid Devon, Devon, England, Vereinigtes Königreich, gemeldet, der am 26. August 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt wurde.

(8) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in der Nähe von Bridlington, East Riding of Yorkshire, Yorkshire, England, Vereinigtes Königreich, gemeldet, der am 28. August 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt wurde.

(9) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in der Nähe von Constantine, Camborne & Redruth, Cornwall, England, Vereinigtes Königreich, gemeldet, der am 29. August 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt wurde.

(10) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in der Nähe von South Molton, North Devon, Devon, England, Vereinigtes Königreich, gemeldet, der am 2. September 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt wurde.

(11) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in der Nähe von Holt, North Norfolk, Norfolk, England, Vereinigtes Königreich, gemeldet, der am 3. September 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt wurde.

(12) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in der Nähe von Arthog, Gwynedd, Wales, Vereinigtes Königreich, gemeldet, der am 5. September 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt wurde.

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(Stand: 08.12.2022)

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