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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel - EU Bund

Empfehlung (EU) 2022/1431 der Kommission vom 24. August 2022 zur Überwachung von Perfluoralkylsubstanzen in Lebensmitteln

(ABl. L 221 vom 26.08.2022 S. 105)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Perfluoralkylsubstanzen (PFAS) wurden und einige von ihnen werden auch weiterhin in großem Umfang in Industrie- und Verbraucherprodukten verwendet, u. a. in schmutzabweisenden Beschichtungen von Textilien und Teppichen, ölbeständigen Beschichtungen von Papier und Karton, das bzw. der für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt ist, Feuerlöschschäumen, Tensiden für Bergbau und Erdölförderung, Fußbodenpflegemitteln und Insektizidformulierungen. Ihre weitverbreitete Verwendung, zusammen mit ihrer Persistenz in der Umwelt, hat zu einer verbreiteten Kontamination der Umwelt geführt. Die Kontamination von Lebensmitteln mit diesen Substanzen ist hauptsächlich auf Bioakkumulation in aquatischen und terrestrischen Lebensmittelketten und auf die Verwendung PFAS-haltiger Lebensmittelkontaktmaterialien zurückzuführen. Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) und ihre Salze sind die PFAS, die in Lebensmitteln und im Menschen in den höchsten Konzentrationen nachweisbar sind.

(2) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") hat deshalb ihr Wissenschaftliches Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette ersucht, ein Gutachten zur Bedeutung von Lebensmitteln für die Exposition des Menschen gegenüber PFOS, PFOa und ihren Salzen und zum relativen Beitrag der verschiedenen Lebensmittel und Lebensmittelkontaktmaterialien zu erstellen und Empfehlungen für weitere Schritte im Zusammenhang mit der Risikobewertung für PFAS abzugeben.

(3) Das Wissenschaftliche Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette hat am 21. Februar 2008 ein wissenschaftliches Gutachten zu PFOS, PFOa und ihren Salzen 1 angenommen, in dem es feststellt, dass die Erhebung weiterer Daten zu den Mengen an PFAS in Lebensmitteln und im Menschen empfehlenswert wäre, insbesondere zur Überwachung der Tendenzen bei der Exposition des Menschen.

(4) Im Rahmen der Empfehlung 2010/161/EU der Kommission 2 wurden zusätzliche Daten zum Vorkommen diverser PFAS in Lebensmitteln erhoben.

(5) Auf Antrag der Kommission aktualisierte die Behörde im Jahr 2020 ihre Risikobewertung für PFOS und PFOa und erfasste auch Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), wobei sie den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den Daten zum Vorkommen, die im Rahmen der Empfehlung 2010/161/EU erhoben worden waren, Rechnung trug. In ihrem Gutachten zum Risiko für die menschliche Gesundheit im Zusammenhang mit Perfluoralkylsubstanzen 3 zog sie den Schluss, dass bei Teilen der Bevölkerung in Europa die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge überschritten wird. Die Behörde stellte jedoch fest, dass für viele Lebensmittel nach wie vor kein repräsentativer Datensatz zum Vorkommen vorliegt, und empfahl daher, solche Daten für ein breites Spektrum an PFAS in einer Vielzahl häufig verzehrter Lebensmittel zu erheben. Da die Messungen der Konzentrationen von PFAS in bestimmten Lebensmitteln nur anhand sehr empfindlicher Analysemethoden erzielt wurden, die die Mehrzahl der Labore derzeit nicht bewerkstelligen können, empfahl sie, für die Untersuchungen auf PFAS empfindliche Analysemethoden einzuführen.

(6) In Anbetracht des Gutachtens der Behörde sollten Daten zum Vorkommen einer Vielzahl von PFAS in Lebensmitteln erhoben werden, die für die Exposition des Menschen gegenüber PFAS relevant sind, um eine Bewertung der ernährungsbedingten Exposition zu untermauern und zu prüfen, ob diese Substanzen in bestimmten Waren reguliert werden müssen. Zu diesem Zweck sollten bestimmte Lebensmittel, die auf bestimmte Art und Weise erzeugt werden oder bestimmte Eigenschaften aufweisen und für die Daten fehlen, überwacht werden und es sollte eine Abschätzung der Verarbeitungsfaktoren für diverse verarbeitete Erzeugnisse vorgenommen werden.

(7) Es müssen die Kontaminationsquellen nachverfolgt werden, damit Folgemaßnahmen durchgeführt werden können, um das Auftreten von PFAS in Lebensmitteln zu verhindern. Zwecks Orientierungshilfe sollten Richtwerte für die PFAS-Konzentrationen in Lebensmitteln festgesetzt werden. Diese Gehalte sollten nicht die Möglichkeit beeinträchtigen, ein Lebensmittel in Verkehr zu bringen, aber es sollten Untersuchungen durchgeführt werden, wenn die PFAS-Konzentration in einem Lebensmittel diese Werte überschreitet. Um die PFAS-Konzentrationen in den Mengen bestimmen zu können, in denen sie auftreten, sollten Methoden angewandt werden, die ausreichend empfindlich sind. Dies sollte dadurch gefördert werden, dass Zielwerte für die Bestimmungsgrenzen empfohlen werden.

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(Stand: 26.08.2022)

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