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Beschluss (GASP) 2022/1336 des Rates vom 28. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
(ABl. L 201 vom 01.08.2022 S. 31)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 27. Mai 2016 den Beschluss (GASP) 2016/849 1 angenommen.
(2) Gemäß Artikel 36 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2016/849 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Einrichtungen in den Anhängen II, III, V und VI des genannten Beschlusses überprüft.
(3) Die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 sollten aufrechterhalten werden, mit Ausnahme einer in Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 benannten verstorbenen Person, deren Eintrag aus dem genannten Anhang gestrichen werden sollte. Die Begründung für 17 Personen und eine Einrichtung sowie die Angaben zur Identität von 59 Personen und fünf Einrichtungen sollten aktualisiert werden.
(4) Der Ausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden "VN-Sicherheitsrat") eingesetzt wurde, hat am 30. Juni 2022 die Angaben zu einer Person in der Liste in Anhang I des Beschlusses (GASP) 2016/849 aktualisiert.
(5) Der Beschluss (GASP) 2016/849 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Anhänge I, II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 28. Juli 2022.
Anhang |
1. In Anhang I Teil A "Personen" des Beschlusses (GASP) 2016/849 erhält Eintrag 29 folgende Fassung:
Name | Aliasname | Geburtsdatum | Datum der Aufnahme in die Liste durch die VN | Gründe | |
"29. | Pak Chun Il | Reisepass Nr.: 563410091; Geburtsdatum: 28.7.1954; Staatsangehörigkeit: DVRK |
30.11.2016 | Ehemaliger Botschafter der DVRK in Ägypten; unterstützt die KOMID. Beendete seinen Dienstauftrag und verließ Ägypten am 15. November 2016." |
2. Anhang II des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird wie folgt geändert:
a) Im Teil " I. Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehen" Abschnitt a "Personen" erhalten die Einträge 1, 3 bis 13 und 16 bis 31 folgende Fassung:
b) Im Teil " I. Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehen" Abschnitt a "Personen" wird Eintrag 2 gestrichen.
c) Im Teil " I. Personen und Einrichtungen
(Stand: 02.08.2022)
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