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Regelwerk, EU 2022, Chemikalien - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1232 der Kommission vom 13. Juli 2022 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "INTEROX Biocidal Product Family 1"

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 190 vom 19.07.2022 S. 7)



Ergänzende Informationen
Liste zur Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012)

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 25. Januar 2017 reichte Solvay Chemicals International S.A. einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Zulassung einer Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "INTEROX Biocidal Product Family 1" der Produktarten 2, 3 und 4 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass die zuständige Behörde Finnlands der Bewertung des Antrags zugestimmt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-WX029254-02 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

(2) Die "INTEROX Biocidal Product Family 1" enthält als Wirkstoff Wasserstoffperoxid, das in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktarten 2, 3 und 4 aufgeführt ist.

(3) Am 21. April 2021 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur").

(4) Am 4. November 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der bioziden Eigenschaften der "INTEROX Biocidal Product Family 1" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.

(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass die "INTEROX Biocidal Product Family 1" als "Biozidproduktfamilie" gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der genannten Verordnung erfüllt.

(6) Am 16. November 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.

(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "INTEROX Biocidal Product Family 1" zu erteilen.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Solvay Chemicals International S.a erhält eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "INTEROX Biocidal Product Family 1" mit der Zulassungsnummer EU-0027468-0000 für das Inverkehrbringen und die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften.

Die Unionszulassung gilt ab dem 8. August 2022 bis zum 31. Juli 2032.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. Juli 2022

1) ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1.

2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 13. Oktober 2021 zur Unionszulassung für die "INTEROX Biocidal Product Family 1" (ECHA/BPC/295/2021), https://echa.europa.eu/bpc-opinions-on-union-authorisation.

.

Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie Anhang

Interox Biocidal Product Family 1

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