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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel, Natur/Tierschutz - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2022/887 der Kommission vom 28. März 2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/625 hinsichtlich der Codes der Kombinierten Nomenklatur und des Harmonisierten Systems sowie der Einfuhrbedingungen für bestimmte zusammengesetzte Erzeugnisse, zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 hinsichtlich bestimmter von amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen ausgenommener Waren und Heimvögel sowie zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/630 hinsichtlich der Anforderungen an von amtlichen Kontrollen an Grenzkontrollstellen ausgenommene zusammengesetzte Erzeugnisse

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 154 vom 07.06.2022 S. 23)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EU) 2017/625

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) 1, insbesondere auf Artikel 48 Buchstaben b, d, e, f und h sowie Artikel 126 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/625 der Kommission 2 wird die Verordnung (EU) 2017/625 hinsichtlich der Anforderungen an den Eingang von Sendungen mit bestimmten Tieren und Waren für den menschlichen Verzehr aus Drittländern oder Drittlandsgebieten in die Union ergänzt, um sicherzustellen, dass diese den geltenden Anforderungen oder als mindestens gleichwertig anerkannten Anforderungen genügen.

(2) Neben der Anforderung, dass für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs aus einem Drittland oder Drittlandsgebiet in die Union verbracht werden müssen, das in den einschlägigen Listen aufgeführt ist, nimmt Artikel 3 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2019/625 auf spezifische Codes der Kombinierten Nomenklatur ("KN-Codes") und des Harmonisierten Systems ("HS-Codes") Bezug, die für die betreffenden Erzeugnisse festgelegt worden sein müssen.

(3) Bis zum 31. Dezember 2020 war die Einfuhr von Vitamin D3, gewonnen aus Lanolin von Schafwolle, bezeichnet mit den HS-Codes unter der Position 2936 in Anhang I Teil Zwei der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates 3, auf Grundlage der in der Verordnung (EU) 2017/185 der Kommission 4 festgelegten Übergangsmaßnahmen erlaubt. Die Union ist von der Einfuhr dieses Erzeugnisses stark abhängig. Aufgrund des robusten Verfahrens zur Gewinnung von Vitamin D3 aus Lanolin bestehen im Zusammenhang mit der Einfuhr dieses Erzeugnisses keine Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit. Die Einfuhr von Vitamin D3 aus Lanolin sollte daher wieder zugelassen und die entsprechende Position in Artikel 3

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(Stand: 09.06.2022)

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